Wurde vor kurzem (1 Monat) gekündigt bin jetzt Schwanger bekomme ich jetzt Arbeitslosengeld war vorher nie Arbeitslos?

8 Antworten

Also um gekündigt zu sein, musst du seitens deines Arbeitgebers eine schriftliche Kündigung erhalten. Mündliche oder elektronische Kündigungen sind unwirksam (§623 BGB). Was du da unterschreiben solltest, wahr wahrscheinlich ein Aufhebungsvertrag.

Sofern dir eine schriftliche Kündigung des AG zugegangen war, hätte die spätestens innerhalb von 3 Wochen vorm Arbeitsgericht angefochten werden müssen! Das ist bei dir vorbei. Auch hättest du dich sofort beim Arbeitsamt melden müssen, deshalb erhältst du eine Sperre beim Arbeitslosengeld

Wenn der Gekuendigten ihre Schwangerschaft erst so spaet bekannt wurde, dass die dreiwoechige Frist fuer die Erhebung einer Kuendigungsschutzklage nicht eingehalten werden konnte, kann sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der Schwangerschaft immer noch Kuendigungsschutzklage erheben, muss aber gleichzeitig einen Antrag auf nachtraegliche Klagezulasung stellen und diesem entsprechende Nachweise beifuegen.

Wenn du zum Zeitpunkt der Kuendigung bereits schwanger warst, ist die Kuendigung unwirksam, wenn du den Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Kuendigung oder - wenn du erst spaeter von der Schwangerschaft erfahren hast - umgehend nach Kenntnis von der Schwangerschaft darueber informiert hast.

Eine Kuendigung bedarf keiner Zustimmung des Gekuendigten. Dass du dennoch muendlich "zugestimmt" hast, ist unerheblich.

Liebe Esta,

sofern du mindestens 12 Monate angestellt warst erhälst du auf jedenfall ALG1.

Bei Kündigung seitens Arbeitgeber verhängt das Amt keine Sperrzeit. Achte nur darauf, keinen Aufbhebungsvertrag zu unterzeichnen, in diesem Fall fällt nämlich eine Dreimonatige Sperrzeit an! 

Viele Grüße und alles Gute!

Nicht immer tritt eine Sperrzeit ein wg Aufhebungsvertrag !!!

Wenn die Kündigung unabwendbar war und man sich durch den Aufhebungsvertrag lediglich wirtschaftlich besser stellt, so tritt weder die Sperrzeit ein, noch wird die Abfindung angerechnet! 

Hatte diesen Fall selbst einmal...

dein arbeitgeber kann dich nur schriftlich kündigen. eine mündliche kündigung ist nicht möglich.

wenn er dich also schriftlich und fristgerecht gekündigt hat, dann passiert dir garnichts. wenn du dich in der zwischenzeit sofort arbeitslos gemeldet hast, bekommst du auch keine sperrfrist. du bekommst halt weiter arbeitslosengeld, bis du wieder arbeit hast oder ins alg2 fällst, wenn du bis zum mutterschutz nichts gefunden hast. oder der kv zahlt dann kindes- und betreuungsunterhalt.