Wurde vor kurzem (1 Monat) gekündigt bin jetzt Schwanger bekomme ich jetzt Arbeitslosengeld war vorher nie Arbeitslos?
Hallo,
Ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand helfen kann.
Habe heute beim Arbeitsamt Termin ! habe folgendes Problem mein ex Arbeitgeber (Pflegeheim) hat mich vor 1 Monat gekündigt (habe die Kündigung nicht unterschrieben) habe es nur mündlich akzeptiert weil die mir viel Druck gemacht haben. Jetzt wo ich gekündigt wurde bin ich schwanger ! Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld ? Weil ich ja die Kündigung akzeptiert habe ? Drohen mich Sperrzeiten und was passiert danach bekomme ich Geld von Amt oder muss ich arbeiten ? Kann ich die Kündigung wiederrufen ? Weil wo die mich gekündigt haben war ich schon schwanger laut mein Arzt habe es ja auch neu erfahren.
Mein ex Arbeitgeber will die Zeit mit Sperrzeiten vom Arbeitsamt zahlen. Wenn ich Sperrzeiten bekomme.
Habe es auch schriftlich bekommen.
Bitte um Hilfe !!!
8 Antworten
Also um gekündigt zu sein, musst du seitens deines Arbeitgebers eine schriftliche Kündigung erhalten. Mündliche oder elektronische Kündigungen sind unwirksam (§623 BGB). Was du da unterschreiben solltest, wahr wahrscheinlich ein Aufhebungsvertrag.
Sofern dir eine schriftliche Kündigung des AG zugegangen war, hätte die spätestens innerhalb von 3 Wochen vorm Arbeitsgericht angefochten werden müssen! Das ist bei dir vorbei. Auch hättest du dich sofort beim Arbeitsamt melden müssen, deshalb erhältst du eine Sperre beim Arbeitslosengeld
Wenn der Gekuendigten ihre Schwangerschaft erst so spaet bekannt wurde, dass die dreiwoechige Frist fuer die Erhebung einer Kuendigungsschutzklage nicht eingehalten werden konnte, kann sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der Schwangerschaft immer noch Kuendigungsschutzklage erheben, muss aber gleichzeitig einen Antrag auf nachtraegliche Klagezulasung stellen und diesem entsprechende Nachweise beifuegen.
Wenn du zum Zeitpunkt der Kuendigung bereits schwanger warst, ist die Kuendigung unwirksam, wenn du den Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Kuendigung oder - wenn du erst spaeter von der Schwangerschaft erfahren hast - umgehend nach Kenntnis von der Schwangerschaft darueber informiert hast.
Eine Kuendigung bedarf keiner Zustimmung des Gekuendigten. Dass du dennoch muendlich "zugestimmt" hast, ist unerheblich.
Ergaenzung: Hier wird ganz gut erklaert, was du nun tun musst: http://trabhardt-arbeitsrecht.de/kuendigung-schwangerschaft/
Lies dir das durch und beeil dich. Nicht dass du jetzt auch noch die letzte Frist verpasst.
Liebe Esta,
sofern du mindestens 12 Monate angestellt warst erhälst du auf jedenfall ALG1.
Bei Kündigung seitens Arbeitgeber verhängt das Amt keine Sperrzeit. Achte nur darauf, keinen Aufbhebungsvertrag zu unterzeichnen, in diesem Fall fällt nämlich eine Dreimonatige Sperrzeit an!
Viele Grüße und alles Gute!
Nicht immer tritt eine Sperrzeit ein wg Aufhebungsvertrag !!!
Wenn die Kündigung unabwendbar war und man sich durch den Aufhebungsvertrag lediglich wirtschaftlich besser stellt, so tritt weder die Sperrzeit ein, noch wird die Abfindung angerechnet!
Hatte diesen Fall selbst einmal...
dein arbeitgeber kann dich nur schriftlich kündigen. eine mündliche kündigung ist nicht möglich.
wenn er dich also schriftlich und fristgerecht gekündigt hat, dann passiert dir garnichts. wenn du dich in der zwischenzeit sofort arbeitslos gemeldet hast, bekommst du auch keine sperrfrist. du bekommst halt weiter arbeitslosengeld, bis du wieder arbeit hast oder ins alg2 fällst, wenn du bis zum mutterschutz nichts gefunden hast. oder der kv zahlt dann kindes- und betreuungsunterhalt.