Wie bekomme ich eine Wohnung vom Arbeitsamt bezahlt?

10 Antworten

Die Eltern müssen einen bis zum 25. Lebensjahr oder bis zum Abschluß einer Berufsausbildung unterstützen.

Erst wenn man älter ist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (Studium, Lehre, ...), dann sind die nicht mehr zur Unterstützung verpflichtet und die ARGE übernimmt bei Arbeitslosigkeit.

Nun sagt mir das Jobcenter, dass ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, weil meine Eltern bis zum 25 Lebensjahr für mich verantwortlich sind.

Das ist auch korrekt.

Da gibt es keine andere Möglichkeit.

Ich kennen aber soviele die sind noch jünger als ich & haben auch nicht ihre Eltern verklagt und bekommen trotzdem ihre Wohnung & alles bezahlt.

@Missese

Eine vernünftige Begründung/Stellungnahme bei beantragung von ALG II ermöglicht das.

@sjangelo

Also reicht es, wenn ich in schriftlicher Form alles genaustens begründe, meine Eltern unterschreiben, dass Sie mich nicht mehr zuhause haben wollen & ich das alles dann zum Arbeitsamt, welches für mich zuständig ist, schicke?

@Missese

JA, so funktioniert das System eben. Hab ich auch schon hinter mir.

Nehm mir das nicht krumm, aber für mich hört sich das so an, als hättest Du nur deinen Part der Geschichte erzählt.

Daher kann ich vermutlich keinen korrekten Rat geben, aber eine Möglichkeit würde ich Dir gerne doch aufzeigen:

Such Dir eine Ausbildungsstelle, in der Du wirklich glücklich werden kannst und die Du definitiv durchziehen wirst. Dann, wenn Du den Ausbildungsvertrag in der Tasche hast, melde Dich erneut bei Deinen Eltern. Vielleicht bekommst Du das mit denen ja doch noch hin, wenn nicht hast Du Dir in jedem Fall was gutes getan.

Nee ich erzähle nicht nur meinen Part der Geschichte. Mein Vater passt nichts was ich mache, immer heißt es ich soll eine Elektriker Ausbildung in seiner Firma anfangen, er versteht aber nicht, dass ich mehr ein kreativer Mensch bin. Also streiten wir uns ständig. Meine Mutter hat keine eigene Meinung ist automatisch auf der Seite meines Vaters. Die öffnen meine Post, meine Briefe, meine Päckchen. Ich bekomme wichtige Päckchen, meine Mutter schickt es ohne mir etwas zu sagen einfach zurück zum Absender. Wollt ihr mir sagen so sieht ein korrektes Verhalten aus?

@Missese

Lass Dir da nichts aufzwingen, wenn Du was künstlerisches machen möchtest, dann zieh das wirklich durch und bewerbe dich auch in dem Bereich. Vergiss aber nicht, dass Du auch von etwas leben musst, also würde ich zur überbrückung zumindest etwas anderes annehmen.

So wie sich das anhört, wirst Du erstmal auf die Hilfe deiner Eltern verzichten müssen. Verklag Sie aber nicht, dass führt eh zu nix, such Dir lieber nen (zur not vorläufigen) Job, dass geht schneller und so bekommst Du auch unterm Strich mehr Geld zum leben raus...

Eine Ausbildung bei deinem Vater anzufangen halte ich aber für eine ganz schlechte Idee, wenn jetzt schon das Verhältnis zwischen euch so gespannt ist.

Deine Eltern müssen für Dich aufkommen, da führt kein Weg dran vorbei. Mit Deinem Studium scheinst Du es ja wirklich nicht sehr ernst zu nehmen, nachdem Du jetzt einfach eine Ausbildung anfängst. Vielleicht kannst Du Dir mal überlegen, was Du wirklich willst und das dann auch durchziehst.

LoL. Ich sagte doch, ich habe kein Geld. Wie soll ich also eine Privatschule von 500€ monatlich bezahlen? OHNE GELD?

@Missese

Wer zwingt Dich denn, auf eine Privatschule zu gehen? Das musst Du ja wohl kaum. Da Deine Eltern die wohl seither bezahlt haben, haben sie genügend Geld, Dich zu unterstützen. Es ist ihre Pflicht, auch wenn sie es nicht gerne machen.

Richtig ist, dass deine Eltern grundsätzlich dir gegenüber unterhaltspflichtig sind bis zum Ende deiner Erstausbildung. Richtig ist auch, dass Unterhaltsansprüche vorrangig vor dem Bezug von ALG2 sind und geltend gemacht werden müssen. Falsch ist aber, dass du wg. der evtl. Unterhaltspflicht deiner Eltern automatisch keinen Anspruch auf ALG2- Leistungen hast... da hat das Jobcenter dich lediglich abgewimmelt.  Sie sind verpflichtet ,  Anträge anzunehmen und zu bescheiden.

Ab 18 müssen deine Eltern dich nicht mehr bei sich wohnen lassen bzw. nicht wieder aufnehmen - und da du bereits seit längerer Zeit nicht mehr daheim wohnst, greift bei dir auch nicht mehr das "Auszugsverbot" für unter 25Jährige. D.h. du hast grundsätzlich Anspruch auf eigene Unterkunftskosten und auch auf deinen Regelsatz. Vorrangige Ansprüche (wie z.B. Kindergeld, Unterhalt) müssen zwar geltend gemacht werden - das Jobcenter steht aber in der Leistungspflicht, deinen aktuellen Bedarf zunächst mal zu sichern.. Einkommen dürfen erst dann angerechnet werden, wenn sie dir tatsächlich zufließen und zur Verfügung stehen. Kommt es dann zu Nachzahlungen von KiGeld oder Unterhalt, sind diese Gelder bis zur erbrachten ALG2- Leistungshöhe an das Jobcenter rückzuerstatten bzw. sie werden mit deiner laufenden Leistung verrechnet.

Auf Arbeitsagentur.de /Formulare/ ALG2 findest du alle nötigen Formulare u. Ausfüllhilfen. Trage als Datum der Antragstellung den Tag ein, an dem du bereits beim Jobcenter  wegen Leistungen vorgesprochen hast (an dem Tag ist bereits deine mündliche Antragsstellung erfolgt). In einem formlosen Extraschreiben solltest du die "vorläufige Bewilligung " beantragen, um Verzögerungen wegen vermutlich noch fehlender  Unterlagen zu vermeiden. Alle bereits vorhandenen Unterlagen beifügen, noch fehlende Sachen können zeitnah nachgereicht werden . Und das Ganze dann per Rückschein-. Einschreiben ans Jobcenter. Sie melden sich dann wegen eines Termins für alles Weitere. (Lass dich nicht abwimmeln.. und immer auf schrifltliche Bescheide bestehen.)

Falls du (mit Einverständnis ihres Vermieters) in einer Wohngemeinschaft bei deiner Freundin wohnen bleibst, solltet Ihr eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder einen Untermietvertrag abschließen (Muster z.B. auf Hartz.info unter Rubrik Beispielschreiben) . Deine WG- anteiligen Unterkunftskosten müssen im Rahmen der örtlichen Angemessenheitskriterien des JCs für 1 Person bleiben; beim Jobcenter erkundigen, wie teuer eine Wohnung für 1 Person max. sein darf (das ist kommunal unterschiedlich). . Und so teuer darf dann max. auch dein Wohnkostenanteil innerhalb einer WG sein. Sofern Ihr nur die Wohnkosten und evtl. die Grundnahrungsmittel teilt, hat deine Freundin nichts mit dem Jobcenter zu tun und muss auch keinerlei Auskünfte erteilen. -

Solltest du nicht bei deiner Freundin wohnen bleiben können/ wollen, stellst du parallel beim JC auch einen formlosen Antrag auf Zustimmung zu einer eigenen Wohnung (ein Zweizeiler von deiner Freundin, dass du bis Datum X ausziehen sollst, wäre u.U. hilfreich als Nachweis für die Notwendigkeit). - Alle Unterlagen und Anträge (Kopien aufbewahren) dann nachweislich beim JC einreichen (z.B. im Beisein eines Zeugen eintüten und per Rückschein- Einschreiben hinschicken).

Deine Eltern sind wegen der Unterhaltsprüfung auskunftspflichtig. Den mögl. Unterhaltsanspruch "geltend zu machen" bedeutet aber ja nicht zwangsläufig, dass es überhaupt bis vor's Gericht kommt. Falls du deine Eltern wegen Unterhaltsauskünften anschreibst, mach's am Besten nachweislich (Kopie, Rückschein- Einschreiben) .. dann hast du gegenüber dem JC einen Nachweis, dass du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommst bist und an der Unterhaltssache dran bist. Du kannst auch beim Jugendamt anfragen, ob sie bei deinem Alter noch für Unterhaltsfragen zuständig sind (ist unterschiedlich) . Ansonsten kannst du dir auch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen u. damit zu einem Familienrechtsanwalt gehen.. der kümmert sich dann um alles Weitere und schreibt deine Eltern an.

(Falls du derzeit noch als Studentin eingetragen sein solltest - das habe ich dem Text nicht so recht entnehmen können- wäre auch Bafög vorrangig, u. ALG2- Leistungen wären nur unter bestimmten Umständen möglich; ansonsten aber evtl. Wohngeld vom Wohnungsamt: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0 )