Arbeitsvertrag läuft zum Jahresende aus: Wann beim Arbeitsamt melden?
Ein Bekannter hat folgendes Problem: Zum Jahresende läuft sein Arbeitsvertrag aus, und er hat noch keinerlei Feedback bzgl. Verlängerung bekommen. Irgendwer sagte ihm, das er es dem Arbeitsamt mitteilen muss, und zwar vorher schon. Wie genau ist die Frist? Und was wenn er es nicht tut oder die Frist verstreicht? Bekommt er dann kein Arbeitslosengeld?
Ab wann muss man dem Arbeitsamt mitteilen, das man möglicherweise Arbeitslos werden wird? Ist man verpflichtet das vorzeitig zu melden, das der Vertrag ausläuft? Noch steht nicht fest ob er verlängert wird.
5 Antworten
Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis melden. Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch wird Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, die frühzeitige Meldung empfohlen.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitsuchendmeldung/Arbeitsuchendmeldung-Nav.html
hallo! du must dich drei monate bevor du arbeitslos wirst beim arbeitsamt arbeitssuchend melden. (oder halt sofort wenn du es weißt) bei sachen unter drei monaten : kündigung mitnehmen, das du beweisen kannst das du nicht "schuld" bist an der verspäteten anmeldeung ansonsten könnte es sein das du- wenn du wirklich arbeitslos wirst- eine sperre bekommst (das arbeitslosengeld wird dir dann für eine gewisse zeit nicht gezahlt) spätestens am ersten tag der arbeitslosikeit mußt du dich dan arbeitslos melden
Im Grunde ist er schon zu spät. Man muss es drei Monate vorher melden. Dafür muss ihm der AG bei einem befristeten Vertrag auch frei geben, wenn es nicht anders geht. Beim ersten Mal drücken die aber ein Auge zu, wenn man nicht ganz rechtzeitig da ist.
Falsch! Bei befriststen Verträgen MUSS er sich arbeitssuchend melden, und das drei Monate vor Ablauf des Vertrags. Ich hatte eine ganze Zeit immer befristete Verträge und musste mich jedes Mal wieder neu dort melden, auch wenn ich ziemlich sicher sein konnte, dass er verlängert wird. Einmal hat mir die Schulrätin erst zwei Wochen vorher gesagt, dass er doch nicht verlängert wird, und da hat das Arbeitsamt erst einmal Probleme gemacht.
hallo! du must dich drei monate bevor du arbeitslos wirst beim arbeitsamt arbeitssuchend melden. (oder halt sofort wenn du es weißt) bei sachen unter drei monaten : kündigung mitnehmen, das du beweisen kannst das du nicht "schuld" bist an der verspäteten anmeldeung
Wenn keine Ahnung dann besser keine Antwort!
Er soll so bald wie möglich hin gehen. Wird er verlängert, genügt ein Anruf beim Amt.
Es reicht vollkommen, wenn er sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos meldet. Wenn er aber jetzt schon weiss, dass er evtl. zum 01.01.09 arbeitslos wird (werden könnte), kann er sich jetzt schon vorsichtshalber arbeitssuchend melden.