Stelle selbst gekündigt, jetzt 1 Monat arbeitslos bis zum neuen Arbeitsvertrag -> Arbeitslosengeld?

6 Antworten

Bei einer Selbstkündigung gibt es nur dann keine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn die Kündigung aus einem wichtigen Grunde erfolgt ist.

Wichtige Gründe können sein Gesundheit, Mobbing, schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber, ... - und auch ein Umzug, wenn er z.B. familiär bedingt ist und das Arbeitsverhältnis aufgrund dieses Umzuges nicht fortgesetzt werden kann.

Ob Letzteres für Dich zutrifft, weiß ich nicht. Definitiv erhältst Du Sicherheit in dieser Frage, wenn Du Dich bei der Arbeitsagentur informierst.

kann ich irgendwie der dreimonatigen Sperrfrist entgehen und in dem Monat arbeitslosengeld beziehen?

Nein, da Sie selber gekündigt haben.

Es liegen bestimmt keine starken gesundheitlichen Gründe vor, das wäre eine Möglichkeit gewesen, das man selber kündigt und trotzdem keine Sperre bekommt.

Tut mir leid, die Sperre ist berechtigt und da müssen Sie dann wohl durch.

ALG wird es definitiv nicht geben.

MfG

Johnny

Familiengerd  15.05.2013, 17:50

@ johnnymcmuff:

Du kennst nicht die Hintergründe, deshalb kannst Du auch nicht sagen:

ALG wird es definitiv nicht geben.

Eine Selbstkündigung bewirkt noch lange nicht automatisch eine Sperre, es kommt nämlich auf die Umstände an!

Also: Vielleicht - oder vielleicht auch nicht!

johnnymcmuff  15.05.2013, 18:08
@Familiengerd

Eine Selbstkündigung bewirkt noch lange nicht automatisch eine Sperre, es kommt nämlich auf die Umstände an!

Natürlich kommt es auf die Umstände an und es sind Einzelfallentscheidungen.

Es hat dich doch niemand dazu gezwungen so zu kündigen, dass du da einen Monat Leerlauf hast. Denkst du die Arbeitsagentur zahlt dir jetzt einen Monat Urlaub?

Familiengerd  15.05.2013, 17:53

@ Der Hans:

Denkst du die Arbeitsagentur zahlt dir jetzt einen Monat Urlaub?

Ziemlich unpassende Bemerkung - hätte ich (nach Deinen bisherigen Antworten) nicht erwartet!

Probieren geht über studieren! Ich denke schon, dass du der Sperrfrist entgehen könntest, da du ja eigentlich einen wichtigen grund zur kündigung hattest, nämlich das Arbeitsangebot aus Österreich. Und vorher musst du halt deinen lebensmittelpunkt dorthin verlagern... Viel Erfolg!

johnnymcmuff  15.05.2013, 14:53

Probieren geht über studieren! Ich denke schon, dass du der Sperrfrist entgehen könntest, da du ja eigentlich einen wichtigen grund zur kündigung hattest, nämlich das Arbeitsangebot aus Österreich.

Wenn man eine bestehende Arbeit selber kündigt, gibt es eine Sperre. Nur z.B. gesundheitliche Gründe oder z.b. Mobbing( was man beweisen müsste), würden nicht zu einer Sperre führen.

Atzei  15.05.2013, 14:57
@johnnymcmuff

Nein. Das ist nicht vollständig. Man kann auch jederzeit aus einem beliebigen anderen wichtigen grund kündigen. Was konkret ein wichtiger grund ist, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

johnnymcmuff  15.05.2013, 17:54
@Atzei

Nein. Das ist nicht vollständig.

Deswegen schrieb ich ja: Zum Beispiel.

Hallo steffi111, nachfragen kostet nichts... Vielleicht hat das Amt ja ein Einsehen und unterstützt Dich. Viel Erfolg, miniyukka

johnnymcmuff  15.05.2013, 14:54

Vielleicht hat das Amt ja ein Einsehen und unterstützt Dich

Ja ne is klar, Vater Staat hat was zu verschenken.

Da will einer auswandern und das soll der Staat auch noch belohnen?

miniyukka  15.05.2013, 19:35
@johnnymcmuff

Hauptsache einen Kommentar gegen alles und jeden losgelassen... Wenn ich das schon lese... "Ja ne is klar" - da wird mir auch einiges klar...

johnnymcmuff  15.05.2013, 20:03
@miniyukka

Hauptsache einen Kommentar gegen alles und jeden losgelassen..

Stimmt doch gar nicht gegen die Antwort von Familiengerd zum Beispiel habe ich kein Kommentar geschrieben. @I@