Stelle selbst gekündigt, jetzt 1 Monat arbeitslos bis zum neuen Arbeitsvertrag -> Arbeitslosengeld?
Ich habe folgende Frage: zwischen meiner alten Position und der neuen liegt ein Monat, in dem ich arbeitslos bin. Allerdings habe ich die alte Position selbst gekündigt. Den Monat Überbrückung brauche ich, weil ich nach Österreich ziehe und mich dort einrichten muss. Frage: kann ich irgendwie der dreimonatigen Sperrfrist entgehen und in dem Monat arbeitslosengeld beziehen?
6 Antworten
Bei einer Selbstkündigung gibt es nur dann keine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn die Kündigung aus einem wichtigen Grunde erfolgt ist.
Wichtige Gründe können sein Gesundheit, Mobbing, schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber, ... - und auch ein Umzug, wenn er z.B. familiär bedingt ist und das Arbeitsverhältnis aufgrund dieses Umzuges nicht fortgesetzt werden kann.
Ob Letzteres für Dich zutrifft, weiß ich nicht. Definitiv erhältst Du Sicherheit in dieser Frage, wenn Du Dich bei der Arbeitsagentur informierst.
kann ich irgendwie der dreimonatigen Sperrfrist entgehen und in dem Monat arbeitslosengeld beziehen?
Nein, da Sie selber gekündigt haben.
Es liegen bestimmt keine starken gesundheitlichen Gründe vor, das wäre eine Möglichkeit gewesen, das man selber kündigt und trotzdem keine Sperre bekommt.
Tut mir leid, die Sperre ist berechtigt und da müssen Sie dann wohl durch.
ALG wird es definitiv nicht geben.
MfG
Johnny
Eine Selbstkündigung bewirkt noch lange nicht automatisch eine Sperre, es kommt nämlich auf die Umstände an!
Natürlich kommt es auf die Umstände an und es sind Einzelfallentscheidungen.
Es hat dich doch niemand dazu gezwungen so zu kündigen, dass du da einen Monat Leerlauf hast. Denkst du die Arbeitsagentur zahlt dir jetzt einen Monat Urlaub?
@ Der Hans:
Denkst du die Arbeitsagentur zahlt dir jetzt einen Monat Urlaub?
Ziemlich unpassende Bemerkung - hätte ich (nach Deinen bisherigen Antworten) nicht erwartet!
Probieren geht über studieren! Ich denke schon, dass du der Sperrfrist entgehen könntest, da du ja eigentlich einen wichtigen grund zur kündigung hattest, nämlich das Arbeitsangebot aus Österreich. Und vorher musst du halt deinen lebensmittelpunkt dorthin verlagern... Viel Erfolg!
Probieren geht über studieren! Ich denke schon, dass du der Sperrfrist entgehen könntest, da du ja eigentlich einen wichtigen grund zur kündigung hattest, nämlich das Arbeitsangebot aus Österreich.
Wenn man eine bestehende Arbeit selber kündigt, gibt es eine Sperre. Nur z.B. gesundheitliche Gründe oder z.b. Mobbing( was man beweisen müsste), würden nicht zu einer Sperre führen.
Nein. Das ist nicht vollständig. Man kann auch jederzeit aus einem beliebigen anderen wichtigen grund kündigen. Was konkret ein wichtiger grund ist, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Hallo steffi111, nachfragen kostet nichts... Vielleicht hat das Amt ja ein Einsehen und unterstützt Dich. Viel Erfolg, miniyukka
Vielleicht hat das Amt ja ein Einsehen und unterstützt Dich
Ja ne is klar, Vater Staat hat was zu verschenken.
Da will einer auswandern und das soll der Staat auch noch belohnen?
Hauptsache einen Kommentar gegen alles und jeden losgelassen... Wenn ich das schon lese... "Ja ne is klar" - da wird mir auch einiges klar...
Hauptsache einen Kommentar gegen alles und jeden losgelassen..
Stimmt doch gar nicht gegen die Antwort von Familiengerd zum Beispiel habe ich kein Kommentar geschrieben. @I@
@ johnnymcmuff:
Du kennst nicht die Hintergründe, deshalb kannst Du auch nicht sagen:
Eine Selbstkündigung bewirkt noch lange nicht automatisch eine Sperre, es kommt nämlich auf die Umstände an!
Also: Vielleicht - oder vielleicht auch nicht!