Haftpflichtversicherung bei Unterbrechung der Ausbildung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Regel endet die beitragsfreie Mitversicherung bei den Eltern mit dem Ende der ersten Ausbildung. Es gibt aber Versicherer, die das etwas großzügiger handhaben. Deswegen lohn sich eine Nachfrage beim jeweiligen Unternehmen. Eventuelle diesbezügliche Zusagen würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.

Schreiberlilli 
Fragesteller
 23.07.2010, 18:54

Die Ausbildung ist ja noch nicht ganz beendet, sondern nur unterbrochen.

Du hattest die Frage schon einmal gestellt ? Hier nochmal die Antwort : Wenn die Berufsausbildung die sogenannte "Erstausbildung" gewesen ist,das Studium zwingend zum Beruf nachträglich gehört und somit angeschlossen ist,wäre er/sie ? noch über Mam&Dad`s PHV mitversichert. Der Zivildienst ist eine sozialgesicherte Einrichtung des Staates,aber trotzdem in einer (modernen) PHV mitversichert. Einzig allein wenn er für die sechs Wochen "entlohnt" wird nach regulären Entgelt, wäre der "goldene" Faden druchtrennt zur PHV der Eltern..HG DerMakler

Im Regelfall ist man während der erst Ausbildung/Studium mitversichert. Also auch kein Problem bei Wehr oder Zivildienst.

Genaueres erfährst du bein deinem Versicherungsvertreter. MfG BWVFachmann

DerHans  23.07.2010, 16:52

Nur, wenn ohne Unterbrechungund wenn noch kein "eigenes Geld" verdient wurde.,

Wenn er zwischen Ausbildung und Studium eine "auf den Erwerb gerichtete" Tätigkeit verrichtet, ist die kostenlose Mitversicherung beendet. Gegen Mehrbeitrag können aber alle volljährigen Personen im Haushalt mit versichert werden.

Schreiberlilli 
Fragesteller
 23.07.2010, 18:55

Wewnn Schüler und Studenten jobben ist das auf Erwerb gerichtet? Was ist mit Zivildienst?

DerMakler  24.07.2010, 11:21
@Schreiberlilli

Zivildienst ja ! Erwerb jeglicher Art mit Verdienst : Nein ! HG DerMakler