Haftpflichtversicherung bei Unterbrechung der Ausbildung
Ein Azubi beendet seine Ausbildung, arbeitet ein paar Wochen und macht dann seinen Zivildienst, bevor er das zur Ausbildung passende Studium aufnimmt. Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus. Mitversicherung bei den Eltern während der Ausbildung ist möglich. Was aber ist in der Zwischenzeit zwischen Ausbildung und Studium generell und speziell in diesem Fall?
4 Antworten
In der Regel endet die beitragsfreie Mitversicherung bei den Eltern mit dem Ende der ersten Ausbildung. Es gibt aber Versicherer, die das etwas großzügiger handhaben. Deswegen lohn sich eine Nachfrage beim jeweiligen Unternehmen. Eventuelle diesbezügliche Zusagen würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.
Die Ausbildung ist ja noch nicht ganz beendet, sondern nur unterbrochen.
Du hattest die Frage schon einmal gestellt ? Hier nochmal die Antwort : Wenn die Berufsausbildung die sogenannte "Erstausbildung" gewesen ist,das Studium zwingend zum Beruf nachträglich gehört und somit angeschlossen ist,wäre er/sie ? noch über Mam&Dad`s PHV mitversichert. Der Zivildienst ist eine sozialgesicherte Einrichtung des Staates,aber trotzdem in einer (modernen) PHV mitversichert. Einzig allein wenn er für die sechs Wochen "entlohnt" wird nach regulären Entgelt, wäre der "goldene" Faden druchtrennt zur PHV der Eltern..HG DerMakler
Im Regelfall ist man während der erst Ausbildung/Studium mitversichert. Also auch kein Problem bei Wehr oder Zivildienst.
Genaueres erfährst du bein deinem Versicherungsvertreter. MfG BWVFachmann
Nur, wenn ohne Unterbrechungund wenn noch kein "eigenes Geld" verdient wurde.,
Wenn er zwischen Ausbildung und Studium eine "auf den Erwerb gerichtete" Tätigkeit verrichtet, ist die kostenlose Mitversicherung beendet. Gegen Mehrbeitrag können aber alle volljährigen Personen im Haushalt mit versichert werden.
Zivildienst ja ! Erwerb jeglicher Art mit Verdienst : Nein ! HG DerMakler
Wewnn Schüler und Studenten jobben ist das auf Erwerb gerichtet? Was ist mit Zivildienst?