Haftpflichtversicherung z.B. bei BFD oder FsJ - wann verliert man Schutz über Eltern?

3 Antworten

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zu 1. und 2.: Wenn keine Beschäftigung zwischendurch ausgeübt wird, bleibt der Haftpflichtschutz über die Eltern erhalten! Auch nur 1 Monat Beschäftigung würde den Haftpflichtschutz aufheben! Also bei Tätigkeitsbeginn sofort selbst haftpflichtversichern! zu 3.: Muß ich leider passen, keine Ahnung ob Zweitstudium oder Fortbildung!? Einfach mal im kleingedruckten der Allg. bzw. Besonderen Bedingungen nachlesen! Was den Haftpflichtschutz angeht, dürfte der Schutz über die Eltern weiterhin gültig sein, solange keine Unterbrechung bzw. berufliche Tätigkeit erfolgt zwischen Bachelor und 2. Studium.

Bei guten Versicherungsverträgen - also nicht bei "Hauptsache billig" oder "Geiz ist geil" - sondern bei Verträge mit guten Bedingungen, sind uneheliche Kinder mit Erstwohnsitz bei den Eltern unbegrenzt - also auch nach der Ausbildung - mitversichert.

Reinhards  15.06.2012, 17:17

Korrektur - es muss natürlich nicht "unehelich" sondern "unverheiratet" heißen. Sorry.

Die kostenlose Mitversicherung in der Familienpolice erlischt, sobald ein "auf Dauer ausgerichtetes Arbeitsverhältnis zu Lebensunterhalt eingegangen wird"

Da mittlerweile der freiwillige Dienst bei der Bundeswehr wie eine Anstellung bezahlt wird, entfällt der Schutz. Den gab es nur kostenlos als Wehrsoldempfänger.

Es handelt sich hier wohlgemerkt um 40 € Jahresbeitrag, den eine Single-Police kostet.