Haftpflicht Schadenersatz ohne Quittung?

5 Antworten

Du solltest schon noch in etwa wissen wann, wo und für wie viel das Teil angeschafft wurde. Darauf basierend erhältst du dann (wenn mit einer Reparatur nichts mehr zu machen ist) max. den Zeitwert erstattet.

Es kann natürlich auch sein, dass die Tasche begutachtet werden muss um festzustellen ob es nicht evtl. eine Fälschung ist. 

Ouwneed 
Fragesteller
 30.01.2017, 15:45

Alles genannte wäre kein Problem, Danke erstmal. Kannst du mir das mit dem Zeitwert vielleicht auch nochmal genauer erläutern ? Und was passiert danach, wird die Tasche abgenommen oder womit ist zu rechnen ? 

NamenSindSchwer  30.01.2017, 15:49
@Ouwneed

Zeitwert bedeutet du bekommst NICHT die Summe ausgezahlt, die eine nagelneue Tasche heute kosten würde. Sondern nur so viel wie eine Tasche dieses Modells mit diesem Alter heute noch wert ist. Je nach Alter können da verglichen mit dem ursprünglichen Kaufpreis deutliche Abzüge gemacht werden. Dabei spielt es auch keine Rolle ob du für diese Summe dann tatsächlich eine gebrauchte Tasche kaufen kannst.

Die kaputte Tasche bleibt grundsätzlich dein Eigentum und wird nicht "beschlagnahmt".

verreisterNutzer  30.01.2017, 16:31
@NamenSindSchwer


Die kaputte Tasche bleibt grundsätzlich dein Eigentum und wird nicht "beschlagnahmt".

Irrtum:
nach erfolgter Regulierung durch die Versicherung gehört die Tasche der Versicherung.
Es wird nur meistens darauf verzichtet Eigentumsansprüche geltend zu machen.

Anders sieht es aus, wenn eine Sache zur Begutachtung an die Versicherung geschickt werden muss.
Sofern in dem Fall eine Regulierung erfolgt, verbleibt die Sache grundsätzlich bei der Versicherung

Ansonsten: Daumen hoch für die richtige Antwort

Das zahlt die Versicherung sowieso nicht, weil geliehene Sachen nicht von der Versicherung gedeckt sind. eenn ich mir etwas leihe und es dann japutt geht, muss ich es selber ersetzen. Es gilt übrigens der Zeitwert.

Ouwneed 
Fragesteller
 30.01.2017, 15:39

Danke erstmal für die Antwort, aber wie lässt sich das mit dem Zeitwert verstehen ? 

AntwortMarkus  30.01.2017, 15:41
@Ouwneed

Na ja, bei Kleidung geht der schnell rapide nach unten. Eine Hose, die 70 Euro gekostet hat, ist schon nach einem Monat etwa 30 Euro wert.

Ouwneed 
Fragesteller
 30.01.2017, 15:43
@AntwortMarkus

Und wie sieht es bei einer Ledertasche (ca. 1000€) aus ? 

verreisterNutzer  30.01.2017, 16:19
@Ouwneed

wie lässt sich das mit dem Zeitwert verstehen ? 

gemeint ist der Wiederbeschaffungswert:
eine vergleichbare Sache, in gleichem Alter und in gleichem Gebrauchszustand wie die Sache vor der Beschädigung war.

verreisterNutzer  30.01.2017, 16:25
@AntwortMarkus


Na ja, bei Kleidung geht der schnell rapide nach unten. Eine Hose, die
70 Euro gekostet hat, ist schon nach einem Monat etwa 30 Euro wert



Eine Hose hat eine kalkulierte Nutzungsdauer von höchstens 2 Jahren, deshalb ist sie nach einem Jahr noch genau die Hälfte wert und nach zwei Jahren kann nur noch der Nutzwert erstattet werden.

Der Nutzwert ist der billigste Ersatz mit gleichem Nutzwert.
Wer eine 2 Jahre alte intakte Designerhose mit einem damaligen Neupreis von 300 Euro beschädigt muss nur noch die billgste Hose die den gleichen Zweck erfüllt wie die 2 jahre alte Designerhose. Sprich es muss eine Hose ersetzt werden.... das kann dann die Billighose von KIK für 14,99 sein



Und wie sieht es bei einer Ledertasche (ca. 1000€) aus ? 

für die Tasche gelten ähnliche Grundsätze.
Niemand wird eine Tasche für 1.000 mehr als fünf jahre benutzen

... und wofür eine Quittung? Es wird doch, wenn überhaupt, der Schaden ersetzt und diesen hat der ASt. zu beweisen.

Ich möchte doch auch nicht, daß meine Beiträge einfach nur so unters Volk geworfen werden, nur weil einer etwas trägt und damit nicht umgehen kann.

Freund von mir meine Louis Vuitton Keepall getragen

In dem Fall trägt er als Entleiher das finanzielle Risiko an einer Sache. Das bedeutet, ohne entsprechende private haftpflicht Versicherung, die bedingungsgemäß auch Schadensersatz bis zu sehr begrenzter Versicherungssumme leistet, wird er den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.

Das Problem ist nun aber das ich dafür keine Rechnung mehr habe.

Das ist kein Problem, Ihr habt doch die Uhr, die ist Beweis genug.

wie wird das von seiner Versicherung gehandhabt

Sofern der Tarif des Entleihers überhaupt den Schutz für gemietete und geliehene Sachen trägt, wird sie die Reparaturkosten erstatten, maximal jedoch den Wiederbeschaffungswert für eine gleichwertige Uhr, im gleichen Alter und gleichem Gebrauchszustand wie die entliehene Uhr vor der Beschädigung war,bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze für geliehene oder gemietete Sachen.

Diese Tarife sind reine Kulanztarife, welche nur bedingungsgemäß entschädigen, da bei entliehenen Sachen der § 823 BGB nicht angewendet werden kann. Dieser ist Grundlage für einen ersatzpflichtigen Schaden und damit Grundlage für einen Schadensfall im Sinne einer Haftpflichtversicherung.

§823 BGB besagt frei übersetzt:
wer wiederrechtlich, ein Recht, die Gesundheit oder eine Sache eines anderen verletzt ist zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Wiederrechtlichkeit ist in diesem Fall nicht gegeben, da er die Uhr mit Erlaubniss des Verleihers getragen hat.

Steht in den AVB seiner Haftpflichtversicherung