Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

6 Antworten

Hauptsicherung für das Gebäude ist ausgefallen.

Wenn die Kühlräume geschlossen bleiben, halten sie ja die Kälte eine Zeit lang.

Wenn es einen Verursacher für den Ausfall gibt, ist dieser haftbar für Folgeschäden.

Es handelt sich offenbar um eine technische Störung.

Die Charakteristik läßt vermuten, dass ein Phase beschädigt und ausgefallen ist.

Bei etwaigen Schäden ist das oft eine Frage der Versicherung.

Welche Versicherung das ist, kann erst abschließend bewertet werden, wenn der Verursacher für den Schaden feststeht.

Natürlich müssen jene, die Ansprüche geltend machen, einen Schaden nachweisen.

Sonst wird keine Versicherung zahlen.

Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...?

Natürlich nicht, denn diese greift, wenn durch den Betrieb des Bistros ein Dritter geschädigt wird.

Wann wurde die Stromversorgung wieder hergestellt? Wie viel Stunden stand der Betrieb nachweislich (!) still?

Welcher Verdienstausfall ist nachweislich (!) entstanden? Diese Summe kann den Standtwerken gegenüber eingefordert werden. Ob der Versorger darauf reagiert, und wenn ja, nach welchem Zeitabstand, das steht in den Sternen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 20:54

Betrieb stand abzüglich Mittagspause insgesamt 2,5 Stunden nachweislich still. Wenn man aber die Zeit ab 14 Uhr dazu rechnet, dann natürlich 2,5 Stunden + 3 Stunden. Man muss ja in der Zeit möglicherweise auch Vorbereitungsarbeiten leisten, die betriebsbedingt notwendig sind und wo man auch Strom braucht. Ab Punkt 14 Uhr war nachweislich die Stromversorgung unterbrochen.

Welcher Verdienstausfall nachweislich entstanden ist, weiß ich nicht. Wer weiß das? Wie wird das gerechnet?

Mich persönlich betrifft es nicht. Mich interessiert nur das Thema. Ich kann solche unternehmerischen Dinge nicht wissen. Ich weiß in dem Bereich zwar bereits überdurchschnittlich viel mehr als der "Normalbürger", aber bei Weitem nicht solche Feinheiten und tiefergehenden Details und Steuerfragen/Haftungs/Versicherungsfragen.

wattdennnu2  18.12.2020, 21:39
@1011011101011
Welcher Verdienstausfall nachweislich entstanden ist, weiß ich nicht. Wer weiß das? Wie wird das gerechnet?

Der Steuerberater, anhand der BWA. Wenn nicht vorhanden, dann wird es SEHR schwierig, erst recht, wenn man die sehr mickrige Ausfallzeit betrachtet.

überdurchschnittlich viel mehr als der "Normalbürger", aber bei Weitem nicht solche Feinheiten und tiefergehenden Details und Steuerfragen/Haftungs/Versicherungsfragen.

DU hast danach gefragt!

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 23:11
@wattdennnu2

Ja, das macht mich aber noch nicht zum Unternehmer. Ich besitze keinen Laden.

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 20:57

Logisch ist aber doch, dass es irgendeine Form von Ausfall gegeben hat, selbst wenn es nur 2,5 Stunden waren. Wenn in 2,5 Stunden von der gesamten Ladenöffnungszeit des Tages der Strom komplett weg ist, ohne dass man dafür eine Schuld trägt und dadurch dann die Einnahmen für diese 2,5 Stunden fehlen... Was will man dann machen? Die Einnahmen fehlen nun mal. Und irgendwo muss das Geld doch dann stattdessen herkommen.

Die Großkonzerne bekommen doch auch für jeden Ausfall ganz schnell Geld zugeschmissen. Da greifen ganze Heerscharen von Rechtsanwälten sofort an mit "Schadensersatz" usw. usw...

DerBayer80  18.12.2020, 21:03

Der Netzbetreiber muss gar nichts bezahlen. Außer ihm kann nachgewiesen werden das der Schaden aufgrund mangelnder Wartung oder Fehler bei Arbeiten an der Leitung entstanden ist. Ist z.b. einfach das Trafohäuschen abgeraucht, kann niemand wirklich was dafür. Somit ist auch der Netzbetreiber raus und das ganze geht als Unternehmerisches Risiko auf den Bistrobetreiber über.

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 23:12
@DerBayer80

Für die Deutsche Bank hätte man bestimmt ein paar Millionen Euro locker gemacht. Aber jedem selbstständigen Kleinunternehmer knallt man einfach das Totschlagsargument entgegen "jo, unternehmerisches Risiko, Pech gehabt, viel Spaß noch".

DerBayer80  18.12.2020, 23:24
@1011011101011

Genau für solche Fälle gibt es Versicherungen

Erstmal ist der Gastronom selbst verpflichtet sich um seine Ware zu kümmern. Außerdem gibt es für solche Fälle auch Versicherungen.

Der Netzbetreiber steht mit Sicherheit nicht dafür gerade.

Da ja ein paar Lampen und das Radio funktioniert haben, sehr ich das Problem eher am Gebäude.

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 20:45

Und damit also beim Vermieter? ... Aber warum war es dann nötig, dass der Netzbetreiber selbst in voller Montur kommen musste? Warum wurde eine Leitung frei gelegt mit einem Bagger? Wer bezahlt denn dann den (Notfall-)Einsatz von Westnetz? Etwa der Gastronom, der nur den Strom nutzt und überhaupt nichts dafür kann, dass eine Leitung in der oder an der Trafo-Station defekt war? Ich habe doch mit eigenen Augen gesehen, dass die Tür von der Trafo-Station auf war. Die haben daran gearbeitet und 2 Meter daneben den Bürgersteig aufgerissen. Und dort wurde anscheinend ein Kabel erneuert. Und das Loch wurde einfach so gelassen, provisorisch abgesperrt und alle sind abgehauen.

DerBayer80  18.12.2020, 21:00
@1011011101011

Das Loch bleibt auch erstmal so bis eine Endgültige Reparatur erfolgt ist. Desweiteren ist die das neu Asphaltierten der Straße jemand anders zuständig.

Wenn, so wie du beschreibst, im Gebäude noch Lampen funktioniert haben, kann es nicht an der Trafo Station gelegen haben.

Aber nichts desto trotz trägt hier der Gastronom das Unternehmerische Risiko was seine Ware und seinen Laden anbelangt, solange niemand mutwillig den Schaden herbeigeführt hat.

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 23:19
@DerBayer80

Muss doch an der Trafo-Station gelegen haben. Denn die Westnetz Mitarbeiter waren doch vor Ort und haben genau daran gearbeitet und auch gesagt, dass da etwas defekt ist. Und, dass das Haus an der Trafo-Station dran hängt. Aber es stimmt in der Tat: Ein paar Lampen und ein Radio funktionierten. Aber alles andere war komplett tot. Kann ja sein.

Auch in dem Haus, wo ich wohne, haben bisher quasi alle Elektriker falsch gelegen und sind von Dingen ausgegangen, die eigentlich so sein müssten, aber nie so waren.

Alle haben z.B. immer erzählt, dass es einen "FI-Schalter" überall gibt und geben muss. Nein. Die Wahrheit ist: Dort wo ich wohne gibt es keinen FI-Schalter. Punkt. Und es gibt auch, wenn man Lampen installieren will, nicht mal eben "gelb grün" oder "rot". Jedenfalls nicht all das, was normalerweise überall das Normale ist. Das sind hier im Haus überall ganz andere Farben. Und da kann man dann vielleicht trotzdem auch nicht 100 pro sicher sein.

Es gibt auch so einen Hauptschalter. Laut der offiziellen Theorie müsste, wenn man die Taste eindrückt, der gesamte Strom für die Wohnung weg sein. Dem ist ebenfalls nicht so. Ein paar Deckenlampen und vereinzelte Steckdosen sind trotzdem noch unter Strom.

DerBayer80  18.12.2020, 23:27
@1011011101011

Mittlerweile sind die FI Schalter überall Pflicht geworden und müssen bei umbauten oder Modernisierung eingebaut werden. Alles andere ist nicht mehr zulässig. Die Kabelfarben sind in der Regel Blau, Braun und Grün/Gelb. Aber auch hier kann es sein das je nach Alter Mal schwarze, rote, Gelbe oder sonst was für Kabel aus der Wand hängen. Das war früher nicht geregelt und man hat genommen was da war.

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 23:30
@DerBayer80

Ich habe Fotos von jedem Winkel hier im Haus. Es gibt hier keine FI-Schalter. Kannste dir gern persönlich vor Ort im echten Leben angucken. Und wenn man den Knopf drückt, wo eigentlich absolut zu 100 Prozent alles auf der Etage 1 aus sein müsste, dann brennt trotzdem in fast allen Räumen das Licht volle Kanne wie sonst auch immer. Du kannst das alles sehen und auch messen.

Meine Aufmerksamkeitsspanne ist nach einem intensiven Arbeitstag etwas kürzer, und ich bin auch kein Versicherungsspezialist, aber folgendes:
Der Geschädigte muss seinerseits alles ihm Mögliche tun, um den Schaden zu minimieren. Deshalb:
Alles, was im Freezer ist, schnellstens umladen nach Hause, zu Freunden etc.

1011011101011 
Fragesteller
 18.12.2020, 19:33

Ja klar... Als ob ein Gastronom dazu verpflichtet ist, seine ganze Ware vom Laden, privat bei Freunden in die Tiefkühltruhen zu packen. So viel Platz hat kein Mensch, um dem seine ganze Ware unterzubringen. Das Verteilen allein ist schon ein Irrsinn in sich. Die Hin- und Herfahrerei, die Spritkosten... Der Geschädigte kann doch gar nichts tun, außer alle Geräte abschalten, damit beim Wiedereinschalten des Stroms nichts kaputt geht oder sonst was. Sonst kann doch der Geschädigte nichts tun. Was kann der dafür, was im Erdreich an irgendwelchen Leitungen Sache ist? Das ist kein Elektriker.

languagewizard  18.12.2020, 19:49
@1011011101011

Entschuldige bitte, dass ich helfen wollte. Kommt nicht wieder vor.