Schwester verursacht Beule im Auto. Privathaftpflicht?

8 Antworten

Sofern Deine Schwester eine private Haftpflicht hat, bei der Du nicht zum Kreis der versicherten Personen gehörst, (normalerweise sind Geschwister nicht mit versichert, was wiederum bedeutet, daß Schäden gegen Geschwister versichert sind) ist alles kein Problem und ihre Haftpflicht Versicherung muss den Schaden regulieren. Schwierig wäre es wenn Du ihr einen zugefügt hättest, über die Familien privat Haftpflicht Versicherung deiner Eltern seid ihr möglicherweise beide versicherbar und damit wäre es ein Eigenschaden.

Auch während des Studiums ist deine Schwester weiterhin in der privaten Haftpflicht deiner Eltern "mitversicherte Person"

Innerhalb einer Versichertengemeinschaft sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.

Wenn die Schwester eine eigen PHV im Single Tarif abgeschlossen hat, besteht sehr wohl ein Anspruch auf Regulierung, da die geschädigte Schwester nicht zum Kreis der Versicherten Personen gehört.

Das könnte u.U. schiefgehen.

Deine Schwester ist noch in der Haftpflichtversicherung Deiner Eltern mitversichert.

Hat sie eine eigene abgeschlossen, wird diese nicht zahlen, da eine früher abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorrangig in der Leistung ist.

Bist Du auch in dieser Haftpflichtversicherung abgesichert, dann ist das ein Eigenschaden und der wird dann nicht übernommen.

Innerhalb der Familie greift die Haftpflichtversicherung nicht.

@ImeldaMabuse: Du hast es läuten hören und weißt nicht wo die Glocken hängen !!! Es ist eine Frage der versicherbaren Personen der in Fragekommenden privaten Haftpflicht Versicherung.

1.) Familien privat Haftpflicht: = Eltern und zuhause wohnende Kinder bis zu bestimmtem Alter der Kinder bzw. bis zur Aufnahme der ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, sowie Kinder in der eigenen Wohnung für eine gewisse Zeit versichert / untereinander keine Schäden regulierbar.

2.) Single PHV: versichert ist nur eine Person / Schäden gegen jede andere Person regulierbar, auch innerhalb der Familie in der gleichen Wohnung.

@verreisterNutzer

Familien-PH plus Single-Police  = Doppelversicherung

@DerHans

im Fall der PHV ist das unter diesen Umständen nicht möglich, da in diesem Fall rechtlich keine Doppelversicherung besteht. Die VP wäre zwar möglicherweise weiterhin in der Familienversicherung versicherbar, ihre eigene PHV unterliegt aber dem ordentlichen Kündigungsrecht.

@verreisterNutzer

@Rudi: Du irrst! Sehr wohl könnte Doppelversicherung vorliegen, wenn beispielsweise vom Abi aus nahtlos ins Studium übergegangen wurde. Das wissen WIR aber nicht.  Vermutlich meinst du summarische Versicherungen, bei denen es üblicherweise nicht zur "Doppelversicherung" kommen kann.

Kommt auf den VersicherungsUmfang deiner Schwester an. Kann gut sein das es versichert ist.
Ansonsten frag mal deine Kfz Versicherung ob sogenannte ParkSchäden mitversichert sind. Dann kannst du die Beule für eine minimale Selbstbeteiligung machen lassen