Zählt eine gemeinsame private Haftpflicht vorm Arbeitsamt als finanzielle Bedarfsgemeinschaft?

4 Antworten

...könnte ein Indiz sein, wird aber wie folgt "bereinigt"... Wenn das Einkommen des Partners angerechnet werden würde (was in der Regel gemacht wird), kannst du dagegen mit hilfe ses Sozialgerichtes vorgehen. Ich (und auch mein Bruder; anderer SG-bereich ) haben seit 10 Jahren damit Erfolg. DENN: wenn das Einkommen angerechnet wird, bedeutet es aus Sicht des Jobcenters, das der jeweilige - nicht mit dem Antragsteller verheiratete ! - dem anderen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wäre. Er müsste also an den anderen Partner was von seinem Geld abgeben. Macht er das nicht, muss man im Normalfall von seinen Partner den Unterhalt einklagen. Aber das geht nur bei verheirateten! Und hier ist der "Knackpunkt" an der Sache. Wenn man das Jobcenter und das Sozialgericht darauf hin weist, wird die Berechneung (=Anrechnung) als nichtig erklärt und das Jobcenter muss die Personen als einzelne Bedarfsgemeinschaften behandeln (also ohne gegenseitige Anrechnung). Außerdem ist der nicht mit dem Antragsteller verheiratete Partner/Bewohner nicht verpflichtet, mir und dem Jobcenter gegenüber Auskünfte zu seinem Einkommen zu erteilen. Dumm nur, wenn beide ALGII beziehen... Wir wohnen seit 10 Jahren zusammen und haben bisher nie diese Kürzung erfahren bzw. nach dem SG-Verfahren mit diesen Argumenten Recht bekommen. Haben selbstverständlich getrennte Kassen und keine gemeinsamen Kinder. Teilen uns lediglich die Wohnung.

Wenn ihr zusammenwohnt seid ihr nach 12 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft, denn da tritt die Beweislastumkehr ein.

In den ersten 12 Monaten, wäre das Jobcenter beweislastig und müsste nachweisen, dass ihr eine BG seid. Ab dem 13. Monat, darf es davon ausgehen und ihr müsstet nachweisen, dass ihr eben KEINE seid (§ 7 Abs. 3a, Nr. 1 SGB II).

Und wer eine Paar-Vertrag in der HPV hat, der wirtschaftet auch gemeinsam.

Das weiß ich nun nicht.

Jedoch reicht es aus, wenn nur 1 Person eine Haftpflichtversicherung abschließt - die gilt ja für die Wohnung.

die gilt ja für die Wohnung.

Nö. Von Hausratversicherung redet keiner.

Versicherungsschutz besteht für die Personen(gruppen) die unter "Versicherte Personen" im Vertrag genannt sind, mit Ausnahme dass wenn diese einander einen Schaden zufügen, da dies kein Drittschadenereignis darstellen würde.

Es gibt Single-, Pärchen- oder Familienpolicen.

@kevin1905

Ich bzw. wir (mein Mann und ich) habe/n eine kombinierte HR/HV-Versicherung (noch aus DDR-Zeiten). Das stehe nur ICH als Versicherungsnehmer für unsere gemeinsame Wohnung drin.

Und die gilt selbstverständlich für uns beide.

Nun ist es ja so, dass wenn man nicht verheiratet ist und auch keine gemeinsame Kasse macht, man auch nach mehr wie einem Jahr zusammenwohnen keine Bedarfsgemeinschaft darstellt

Wo hast Du denn solche Weisheiten her? Im Gegenteil: Gemeinsame Versicherungen können ein Indiz sein, dass bereits nach weniger als einem Jahr eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft besteht. Muss nicht so zwingend wie bei einem gemeinsamen Konto, kann aber.

Naja als Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft zählen Ehegatten, Kinder und eheähnliche Gemeinschaften, sofern sie gemeinsame Kasse machen.

Wenn ich mit meiner Freundin 10 Jahre zusammen wohne und wir außer der Miete alles getrennt bezahlen, dann dürften wir laut Gesetz keine Einstehensgemeinschaft sein. Das Arbeitsamt gehts zwar erstmal davon aus, weil wir länger wie ein Jahr zusammen leben, aber wir könnten dann trotzdem nachweisen, dass wir kein gemeinsames Konto haben etc..

Oder sehe ich das falsch? Und genau darauf bezieht sich auch die Frage. Ich hab halt Angst, dass so eine Versicherung dann herangezogen wird als Indiz. Also lieber die 20€ mehr ausgeben für eine eigene Haftpflicht?

@taddl33

Oder sehe ich das falsch?

Ja, das siehst du falsch. Die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird nach einem Jahr vom Jobcenter vermutet. Es wäre an euch, dies dann zu widerlegen. Dabei kommt es aber dummerweise dann nicht mehr auf äußere Indizien wie gemeinsame Konten und ein gemeinsames Bett an, sondern auf innere Haltungen und Überzeugungen. Und die sind praktisch nicht zu beweisen. Deshalb ist dieses Konstrukt für das Jobcenter relativ wasserdicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_2/\_\_7.html