KFZ-Versicherung wechseln - wegen Einschluss von weiteren Fahrern

3 Antworten

Wenn du deswegen extra einen Schadensfall konstruieren willst, wird die Versicherung aber erheblich teurer. Es handelt sich in dem Fall ja auch nicht um eine Prämienerhöhung, sondern ein RABATT fällt weg.

Der Einschluss weitere Fahrer ist eine im Tarif vorgesehene Erhöhung der Prämie und somit KEINE Sonderkündigungsmöglichkeit. Die einzige Möglichkeit wäre der Wechsel der VN-Eigenschaft zwischen den Ehepartnern. Das ist aber nur zu empfehlen, wenn beide Partner gleich lang den Führerschein haben und es zu diesem Vertrag keine Sonder-Einstufungen zu berücksichtigen gibt.

ich weiß ja nicht in welcher Art Forum ich mich hier befinde, wenn "Schadensfall konstruieren" oder (weiter oben) "Versicherungsbetrug" jeweils in den ersten Zeilen der Antworten vorkommen.

In meinem Umfeld gibt es einige - nicht nur jugendliche Autofahrer, die sich schon irgendwelche Kratzerchen oder Dellen - oftmals nur ins eigene Auto - gefahren haben, weil sie einem Gartenzaun, einem Verkehrszeichen oder Hindernissen in der Tiefgarage zu nahe gekommen sind, oder aber auch die Stoßstange, die Kennzeichenhalterung, den Rückspiegel oder zB beim Türöffnen den Lack eines zu eng geparkten Autos berührt haben. Sehr alltäglich, wobei in der Regel die Einigung mit einem Geldschein vor Ort erzielt werden kann.

Würde man eine solche Bagatelle über die Versicherung regeln, wäre dies dank dieser "neuen Einschlüsse" möglw. günstiger, dank Sonderkündigung und durch Versicherer-Wechsel gleich wieder 250 EUR (!bei gleicher Leistung!) einzusparen. Verträge mit sog. "Rabattretter" würden sogar eine Rückstufung verhindern.

Früher gab es EINEN (1) Tarif abhängig von Wohnort und Motorleistung. Der PKW war haftpflichtversichert und JEDER durfte mit dem Auto fahren. Dieser neue Dschungel mit Hunderten von Sonderregelungen, km-Staffelung, Geburtstagsangaben der jüngsten Fahrer, Geschlecht des Fahrers (bis vor kurzem) etc etc etc fordert es doch geradezu heraus, dass die Kunden genauer hinschauen und bei GROBEN Abweichungen wie hier nach Lösungen - auch im legalen(!) Graubereich suchen.

@silberdistel50
Verträge mit sog. "Rabattretter" würden sogar eine Rückstufung verhindern.

Den Rabattretter gibt es nur noch für die alten Kfz-Versicherungsverträge mit der alten Rabattstaffel bis SF 25 und einem Beitragssatz von 30%!

Liebe/r silberdistel, da würdest du dich gleich in die Nesseln setzen - durch die Einführung der neuen u. erweiterten Rabattstaffel auf die SF 35 und bei den meisten Versicherern einem Beitragssatz von 20% für alle Neuverträge wurden die Rückstufungstabellen gravierend verschlechtert und gleichzeitig dieser kostenlose Rabattretter abgeschafft!

Würdest du jetzt einen Schaden melden bei deinem alten Versicherer und gleichzeitig dann die Gesellschaft wechseln wg. dem Schadenfall, dann meldet der bisherige Versicherer deine Anzahl der schadenfreien Jahre sowie die Anzahl deiner Unfälle dem neuen Versicherer! Die Folge davon: zum 1.1.2015 stuft dich der neue Versicherer mindestens 10 Stufen schlechter in der Kfz-Haftpflichtversicherung! Und du meinst immer noch dieser Schaden lohnt sich zu melden??? Siehe auch mein Anlagebild zur Rückstufung bei der HUK24 nach der neuen Rabattstaffel!

@silberdistel50
...dank Sonderkündigung und durch Versicherer-Wechsel gleich wieder 250 EUR (!bei gleicher Leistung!) einzusparen. 

Liebe/ silberdistel50,

da hast du leider die neuen Rabattstaffeln ausser Acht gelassen bei deiner Prämienkalkulation! Du wirst zum nächsten 1.1. mind. 10 Stufen! schlechtergestuft durch einen Schaden beim Neuvertrag! Den kostenlosen Rabattretter gibt es leider nicht mehr bei den Neuverträgen.

Gruß siola

@silberdistel50

Würde man eine solche Bagatelle über die Versicherung regeln, wäre dies dank dieser "neuen Einschlüsse" möglw. günstiger, dank Sonderkündigung und durch Versicherer-Wechsel gleich wieder 250 EUR (!bei gleicher Leistung!) einzusparen. Verträge mit sog. "Rabattretter" würden sogar eine Rückstufung verhindern.

Hallo nochmal,

du gehst da von total falschen Voraussetzungen bei einem solchen Schaden aus - durch die neuen, geänderten und erweiterten Rabattstaffeln ist dies alles hinfällig aus 3 Gründen:

  1. wurden die Grundprämien bis zu 50% erhöht vor der Einführung dieser neuen Rabattstaffel.

  2. wurden die Rückstufungstabellen wesentlich verschlechtert bei einem Schaden, z.B. von SF 15 bei einem Schaden in die SF 5 ! ! !

  3. wurde leider bei allen Versicherern (ausser der LVM) der kostenlose Rabattretter komplett gestrichen bei den Neuverträgen!

Als du würdest dich ganz gravierend verschlechtern in der Prämie - zusätzlich zur Erweiterung des Fahrerkreises!

Gruß einer einer ehem. Versich. maklerin

@siola55

also meine Info ist anders! HUK24 hat mir (schwarz auf weiss) bei SF15 (30% Beitragssatz) den Rabattschutz (1 Unfall pro Kalenderjahr ohne SF Rückstufung) angeboten, wenn ich von einem anderen Versicherer zur HUK wechsle. Vielleicht gilt das ja nur für den B-Tarif? oder nur für meine Berufsgruppe? wer weiß.

@silberdistel50
Verträge mit sog. "Rabattretter" würden sogar eine Rückstufung verhindern.

Hey silberdistel50,

da irrst du dich mit deinem Rabattretter. Erstens gibt es diesen kostenlosen Rabattretter (1 Schaden bei mind. SF 25 ergibt eine Rückstufung in die SF 22 nach altem Tarif! und weiterhin ein Beitragssatz von 30%). Also nach 3 Jahren dann wieder ein Schaden frei usw. - nur gibt es diesen kostenlosen Rabattretter leider, leider nicht mehr für Neuverträge :-((

Was du meinst ist der kostenpflichtige Rabattschutz! Ohne Rabattschutz wirst du nach neuer Tabelle in der Kfz-Haftpflichtversich. bei 1 Schaden rückgestuft von SF 15 auf SF 7 beim Normaltarif, beim Basis-Tarif sogar bei 1 Schaden von SF 15 schlechtergestuft auf SF 5, als 10 Stufen schlechter wie vor dem Unfall!

Ausserdem muß dieser zuschlagspflichtige Rabattschutz ja schon vor dem Unfall bestehen - du aber willst beides: deinen Versicherer wechseln und durch diesen Rabattschutz die Rückstufung verhindern! Beides gleichzeitig geht eben nicht - also mußt du halt abwarten bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit!

Bei HUK24 hast in SF 15 einen Beitragssatz von 30% nach neuer Tabelle okay

Nachzulesen in dem Link hier unter Schadenfreiheitsrabatt-System bzw. in den SF-Tabellen im Anhang: www.huk24.de/content/dam/huk24/bedingungen_produktinfo/fahrzeuge/huk6413p.pdf

Rabattschutzbei der HUK24:

Der Rabattschutz bietet Ihnen pro Kalenderjahr einen freien Schadenfall. Das heißt: Sie fahren nach einem selbstverschuldeten Unfall im Folgejahr in derselben Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) weiter. Die HUK24 stuft Ihren Vertrag im Folgejahr nicht zurück.

Bei zwei oder mehr Schäden stufen wir Ihren Vertrag so zurück, als ob ein Schaden weniger eingetreten wäre. Der rabattgeschützte Schaden bleibt unberücksichtigt.

Sie können den Rabattschutz in unserem Classic-Tarif für Pkw gegen Mehrbeitrag abschließen. Er gilt dann für die Kfz-Haftpflichtversicherung und - falls abgeschlossen - auch für die Vollkasko.

Voraussetzung: Ihr Vertrag ist mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft.

Wichtiger Hinweis: Wechseln Sie später zu einem anderen Versicherer, bestätigen wir eine evtl. Sondereinstufung durch den Rabattschutz nicht. Es wird der tatsächliche Vertragsverlauf weitergegeben.

Da geht nur Auto ummelden. Bpsw. auf den Partner oder auch auf das ältere Kind.

Aber ich kenne wirklich niemanden, der mit der HUK24 mittelfristig zufrieden gewesen ist.

Hatte dort auch zwei Motorräder versichert. Die haben die SF-Klassen durcheinandergeworfen und eine ging zwischenzeitlich sogar "verloren". Und man kann mit denen ausschließlich über Email kommunizieren (außer im Schadensfall) und sie antworteten auch nur auf jede zweite Email.

Geiz ist geil-Mentalität hat immer irgendwo einen Haken.

beim ummelden auf kind geht die GESAMTE SF verloren, weil geprüft wird WIE LANGE diese person (ab führerscheinausstellung) theoretisch hätte fahren können, um auf eine sf-klasse zu kommen.

geiz ist geil sehe ich dann, wenn es um das marginale einsparen am unteren ende der preisskala geht. es ist richtig, für service angemessen zu zahlen, aber nicht hunderte von euros pro jahr im höheren zweistelligen prozent-bereich.

@silberdistel50

Das Kind muss ja nur der "Halter" des Fahrzeugs sein, Versicherungsnehmer kannst Du trotzdem bleiben.

@Anaxabia

ich habe bei HUK angerufen. der sachbearbeiter am tel musste zunächst passen und intern nachfragen. Dieses Modell funktioniert aber leider nicht, wenn der Halterwechsel innerhalb der Familie stattfindet.

Angeblich wären die Versicherungbedingungen so ausgelegt, dass ein Halterwechsel innerhalb der Familie zur Sonderkündigung nicht genutzt werden kann - was hier ja das offensichtliche und legale ziel wäre. Ansonsten wäre dieser Schachzug genial gewesen. + + +

@silberdistel50

"Sachbearbeiter" am Telefon ist irgendein Student in einem CallCenter. Der wird dafür bezahlt, dass er dir eine Versicherung verkauft. Wenn du da eine objektive Beratung suchst, bist du total fehl am Platz. Dafür bekommt er nichts.

@silberdistel50
Angeblich wären die Versicherungbedingungen so ausgelegt, dass ein Halterwechsel innerhalb der Familie zur Sonderkündigung nicht genutzt werden kann - was hier ja das offensichtliche und legale ziel wäre. Ansonsten wäre dieser Schachzug genial gewesen. 

Da bist du schon wieder nur halb informiert bzw. falsch informiert. Die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der HUK24 in G.2.6 sagen da was anderes aus:

Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

Welche weiteren Möglichkeiten oder Tricks gäbe es, unterm Jahr aus dem alten Vertrag herauszukommen? Besteht nach einem selbst verschuldeten Unfall ein Sonderkündigungsrecht?

Du willst doch nicht etwa mit Hilfe eines Versicherungsbetruges den Fahrerkreis erweitern???

Also ich sehe da nur noch eine legale Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln mit einem Halterwechsel - z.B. wird die Frau neuer Halter des Kfz!

Ansonsten die nächste legale Möglichkeit: zum Ablauf der Versicherung mit einer Frist von 1 Monat vorher kündigen!

PS: Wieso habt ihr denn nicht schon Ende Nov. mal nach der Prämie für den weiteren Fahrereinschluß nachgefragt??? Dann hättet ihr in aller Ruhe und ganz legal kündigen können...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

realistisch gesehen ist ein unfall bei ZWEI fahranfängern im angegebenen alter eigentlich nur eine frage der zeit...... - gut VORAB zu wissen ob in dem fall ein V-wechsel möglich ist (an schlimmere unfälle mag ich im moment gar nicht denken).

deine angedeutete lösung mit halterwechsel und rabattübertragung fkt. nur bei verheirateten, oder bei eheähnlichen verhältnissen, was hier nicht der fall ist.