Wasserschaden durch Fremd-angeschlossene Spülmaschine in Studenten WG Versicherungsfrage

4 Antworten

Meine Antwort ist ohne Mogeln. Zunächst sollte der Mieter (Geschädigte) eine Hausratversicherung haben. Die zahlt den Schaden an seinem Hausrat. Sollte auch das Gebäude betroffen sein, meldet der Vermieter das seiner Gebäudeversicherung. Diese Versicherungen können dann den Schädiger in Anspruch nehmen. Nach dem was ich so lese, den Vater, der den Schlauch anklemmte. Richtig ist aber auch, wenn der keine Gefälligkeitsschäden mitversichert hat, bleibt ihm nur den möglichen Regreß aus eigener Tasche zu zahlen. Übrigens sind Studenten unter bestimmten Voraussetzungen auch als Erwachsene noch bei den Eltern mitversichert in der Haftpflicht, egal wo sie wohnen.

Am Hausrat gab es keinen Schaden, da das Wasser sofort zwischen die Dielen gelaufen war. Deshalb wurde der Schaden auch so spät bemerkt.. :-( Und ich denke (leider) nicht, dass die Gebäudeversicherung den Schaden, welche durch unsere Spülmaschine entstanden ist, bezahlt. Das ist ja leider komplett unser Problem.

@Torf1

Für Gebäudeschaden kommt trotzdem die Gebäudeversicherung auf. "Bestimmungswidrif austretdendes Leitungswasser" Die zahlt auch den Neuwert. Sie kann dann den Verursacher bis zum Zeitwert in Regress nehmen.

dein vater soll mal mit seiner haftpflicht reden, da er in meinen augen für den schaden verantwortlich ist. ich weiß allerdings nicht, inwiefern der mieter dafür sorge zu tragen hat, dass solche sachen vom "fachmann" angeschlossen werden... aber die antwort wird dein vater von seiner versicherung schon bekomen ^^

muss man für den Anschluss einer Spülmaschine wirklich einen Fachmann kommen lassen? da wird doch nur ein Schlauch am Hahn befestigt.. :-(

@Torf1

ich mache sowas immer selbst, aber keine ahnung wieviel bestimmungen und sonderzusätze bei den versicherungen in solchen fällen zur geltung kommen ^^ am besten einfach mal mit deinem dad reden und er mit seiner versicherung.

Wenn ihr noch kein eigenes Einkommen habt, seid ihr in der Regel noch über die Eltern haftpflichtversichert. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Auch die Haftpflichtversicherung des Amateur-Installateurs tritt ein. Es sei denn er wäre Installateur, dann geht das nicht.

Wenn der Vater den Anschluss fehlerhaft ausgeführt hat, wird seine Privathaftpflicht den Schaden wohl ablehnen, da er im Zusammenhang mit einer (meist nicht versicherten) Gefälligkeitshandlung entstanden ist. Falls der Anschluss des Gerätes jedoch von der mit einem Privathaftpflicht-Vertrag "ausgerüsteten" Mitbewohnerin vorgenommen wurde, würde diese die Regulierung übernehmen.