Haftet die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die im betrunkenen Zustand angerichtet wurden?
Ich war letztes Wochenende auf einer Feier, bei der ein angesäuselter Gast eine ziemlich teure Plastik von einem Highboard gefegt hat. Da er keine Haftpflicht hat, haben sie das intern geregelt. Natürlich haben ihm die meisten gesagt, dass er mit einer Versicherung besser gefahren wäre...ist das wirklich so? Zahlt die Haftpflicht, wenn Betrunkene anderer Leute Sachen kaputt machen?
3 Antworten
Hallo ziernessel,
einen Alkoholausschluss, wie in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, gibt es in der Privat-Haftpflichtversicherung nicht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind jedoch ausgeschlossen.
Hat der Betrunkene nicht vorsätzlich aber fahrlässig gehandelt, besteht in der Regel Versicherungsschutz.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Hallöchen,
die private Haftpflicht zahlt nur bei Fahrlässigkeit.
Soweit mir bekannt ist, gehört Trunkenheit nicht dazu! Sie wird ja vorsätzlich herbei geführt und für Vorsatz gibt es keine Versicherungen.
Grüße
Haftpflicht zahlt nicht,wenn man im Alkoholzustand was kaputt macht. Es sei ,ihr verschweigt das mit dem Alkohol. LG