Haftet die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die im betrunkenen Zustand angerichtet wurden?

3 Antworten

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Hallo ziernessel,

einen Alkoholausschluss, wie in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, gibt es in der Privat-Haftpflichtversicherung nicht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind jedoch ausgeschlossen.

Hat der Betrunkene nicht vorsätzlich aber fahrlässig gehandelt, besteht in der Regel Versicherungsschutz.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

Hallöchen,

die private Haftpflicht zahlt nur bei Fahrlässigkeit.

Soweit mir bekannt ist, gehört Trunkenheit nicht dazu! Sie wird ja vorsätzlich herbei geführt und für Vorsatz gibt es keine Versicherungen.

Grüße

Haftpflicht zahlt nicht,wenn man im Alkoholzustand was kaputt macht. Es sei ,ihr verschweigt das mit dem Alkohol. LG