Haftpflicht - Pakete im Hausflur?

7 Antworten

Schwierig. Ist der Hausflur öffentlich zugänglich? Dann nicht, dann hast du grob fahrlässig gehandelt. Ist der Hausflur geschlossener Raum, und du darfst davon ausgehen, dass nur Bewohner regulären Zugang haben, kann man sich streiten, obs grob oder leicht fahrlässig war. In jedem Fall bist du verantwortlich für das Paket bis zur Übergabe an den Empfänger, durch deine Unterschrift besiegelt. In zweitem Fall wirds also Diskussion mit deiner Versicherung geben, automatisch wird die in keinem Fall übernehmen.

Das ist der Grund, warum ich, wenn ich was annehme, das nur mache, wenn der Bote einen Benachrichtigungsschein in den Briefkasten des Empfängers wirft. Kann derjenige sich dann bei mir abholen, so ich daheim bin. Bei den Mitbewohnern des Hauses, die sich permanent was online bestellen und niemals zuhause sind, nehme ich gar nichts mehr an. Ist keine Raketenwissenschaft sich einen Zugang zu einer Paketstation zu besorgen. :)

Die PHV zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit.

@AalFred2

Ah Tatsache, das war mir nicht bewusst. Danke für die Info! Lediglich Vorsatz führt zu Zahlungsverweigerung. Bei Fahrlässigkeit wird nicht unterschieden zwischen einfacher und grober Version.

@Azathor

Naja, ansonsten dreht es sich hier aber um Gefälligkeitshandlungen, die einen Schadensersatzanspruch ausschließen.

@AalFred2

Sicher? Der Empfänger hat ja nicht nach dem Gefallen verlangt. Der Lieferdienst kann sich mit der Unterschrift als "zugestellt" raus reden. Wer trägt denn dann das Risiko und haftet? Kann ja auch nicht sein dass dem Geschädigten keine Möglichkeit der Anspruchstellung bleibt, oder?

@AalFred2

Nein, das wäre nicht ausgeschlossen, da auch bei Gefälligkeit für grobe Fehler gehaftet wird.

Hier waren die Paketeigner aber damit einverstanden, dass er das Paket annimmt und in den Hausflur legt. Damit ist es die Schuld des Paketeigners.

@Azathor

Nachdem diese Praxis offensichtlich seit langer Zeit Gang und Gebe ist, ist das eine stillschweigende Zustimmung der Mitbewohner. Das Risiko trägt dann der Empfänger. Kann ja auch nicht sein, dass man die Nettigkeit des Nachbarn gern in Ansprcuh nimmt, wenn alles gut läuft, aber ansonsten das Risiko nicht tragen will.

@Menuett

Ja, grundsätzlich hast du recht. Grobe Fahrlässigkeit liegt hier aber nicht vor.

@AalFred2

Letztlich kanns dem Paketempfänger ja egal sein, ob er Ersatz von der PHV des Annehmenden bekommt, oder über einen durchgesetzten Schadensersatzanspruch.

@Azathor

Hat der Annehmedne keine PHV oder Gefälligkeitsschäden nicht mitversichert, geht der Empfänger leer aus. Das wird ihm wohl nicht egal sein.

@AalFred2

Interessant. Also spar ich mir Zusatzleistungen, weil das nur die Prämie hochtreibt, und lass eventuelle Anspruchsteller ins Leere laufen? Sowas geht? Oder ist das jetzt wieder eine besondere Konstellation, welche eine Lücke im System zeigt?

@Azathor

Bei guten Versicherungen in den neueren Tarifen sind Gefälligkeitshandlungen bis Summe X eigentlich immer mit drin.

Wer natürlich die Haftpflicht für maximal 40,- € im Jahr will, bei dem kann es schon mal sein, dass der Passus fehlt.

Ändert aber nichts daran, dass jemand der einen Gefälligkeitsdienst leistet, grundsätzlich haftungsbefreit ist im Falle einer Schadens aus einfacher Fahrlässigkeit, rein aus der rechtlichen Perspektive.

@kevin1905

Danke. Also kann es die Konstellation geben, dass es keine zahlungswillige PHV und auch keinen Schadensersatzanspruch geben kann. Sehr ärgerlich für den Empfänger, dass er das ganze Risiko trägt. Versicherter Versand lohnt sich also, oder ist der auch mit Zustellung an Gefallenserweiser abgeschlossen und das Risiko geht auf den Empfänger über?

@Azathor

Du missverstehst da etwas. Der eigentliche Empfänger hat keinen Schadensersatzanspruch. Die Zusatzleistung ist reine Nettigkeit des PHV-Versicherten. Niemand kann gezwungen werden nett zu sein. Ähnliches gilt beispielsweise für die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder. Zerkratzt ein 6-jähriger deinen Porsche, bleibst du grundsätzlich auch auf dem Schaden sitzen.

@Azathor

Einen Schadensersatzanspruch gibt es hier grundsätzlich nicht. Gäbe es einen, müsste die PHV immer leisten. Auch die Versandversicherung ist ab Übergabe raus. Man muss dem Nachbarn schon sagen, dass er keine Pakete mehr annehmen soll.

@AalFred2

Doch. Ein Paket im Hausflur zu lagern ist grob fahrlässig. Aber in diesem Fall das Problem desjenigen, der damit einverstanden war, das so zu machen.

@Menuett

Nö, ich lagere Pakete da häufig und kann nichts grob fahrlässiges daran erkennen.

@AalFred2

Da sie dort jeder mitnehmen kann, ist es grob fahrlässig.

@Menuett

Nach meinem Dafürhalten können sie dort nur die Hausbewohner und eben nicht jeder mitnehmen.

@AalFred2

Das darf man bei einem durch ein Schloss gesicherten Hausflur auch annehmen. Grob fahrlässig wäre das Abstellen auf dem Gehsteig, nicht aber vor der Wohnungstür innerhalb eines gesicherten Hausflures.

@AalFred2

Und sämtliche Besuche und Vertreter usw,,

@Menuett

Ja, aber die kommen nicht ohne Einlass rein, denen gewährt ein Bewohner durch Türöffnen Zutritt. Damit bleibt der Hausflur immer noch geschützer Raum, der die GROBE Fahrlässigkeit ausschließt.

Grob fahrlässig ist in der Haftpflicht immer und grundsätzlich mit drin.

Leider bist du verantwortlich für das Paket - denn du hast für die Annahme des Pakets unterschrieben. Somit ist der Paketbote raus und der eigentliche Empfänger auch..

Vielleicht kannst du das mit deiner Versicherung hinbiegen, je nachdem ob der Hausflur öffentlich zugängig war. Aber das würde ich persönlich auch niemals machen, das ist wirklich riskant!

Ich hoffe, dass du für den Schaden nicht selbst aufkommen musst & rate dir in Zukunft dazu, keine Pakete mehr einfach in den Hausflur zu legen!

Es klappt schon seit vielen Jahren, alle kennen es und sind Nutznießer dieser deiner Gefälligkeit. Beschwert hat sich auch keiner, sondern alle haben ihr Paket ohne Murren mitgenommen. Durch konkludentes Handeln wurde somit Zustimmung zu dem Verfahren und, vermutlich keinem ist es bewusst, ein stillschweigender Haftungsausschluss erklärt.

Versucht einmal, es über die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zu regeln. Ansonsten: da stillschweigender Haftungsausschluss musst du im Schadenfalle nicht haften.

vor allen ....... du

Wer haftet für den Schaden - meine Haftpflichtversicherung?

Prinzipiell der Empfänger.

Du selbst kannst nicht zur Haftung gezogen werden, wenn die Annahme der Pakete aufgrund einer Gefälligkeitshandlung erfolgte, denn dafür sieht der Gesetzgeber einen stillschweigenden Haftungsausschluss vor.

Gute, moderne Haftpflichtversicherungen (daher alle 2 Jahre Kompositversicherungen auf den Prüfstand stellen), haben den Passus aber inkludiert, meist beitragsfrei. Da gibt es zwar meist Summenbegrenzungen, aber die sollten hier nicht tangiert werden.

Diese würde ich nun auf jeden Fall mal konsultieren um eine rechtsverbindliche Antwort zu bekommen.