Darlehen vom Jobcenter direkt an dem Vermieter?

2 Antworten

Wenn, dann mußt Du das beim Jobcenter beantragen und die Forderung abtreten.

Aber warum? Du kannst das Geld, nachdem Du es überwiesen bekommen hast, an den Vermieter überweisen. Worin besteht das Problem?

Da kannst Du dir fast zu 100 % sicher sein, oder meinst Du das Jobcenter würde dir dieses wieder in die Hände geben, damit das wieder zweckentfremdet verwendet wird ?

Sollte das Darlehen bewilligt werden, was wirklich nur dann möglich wäre, wenn durch die Zahlung dann auch eine Kündigung zurückgezogen werden würde und somit eine mögliche Obdachlosigkeit verhindern würde.

Ist dein Antrag dann bearbeitet, egal ob positiv oder negativ, bekommst Du einen Bescheid und sollte dieser bewilligt sein, dann wird man dich darin sicher um die Bankverbindung des Vermieters bitten, wenn nicht schon bekannt, damit es direkt an ihn überwiesen werden kann.

Ich könnte mir dann auch vorstellen, dass das Jobcenter dies auch in Zukunft machen wird, damit es da keine Probleme mehr gibt.

Ich konnte die Miete nicht zahlen, weil ich eine 100% Sanktion hatte und nicht zweckentfremdet.

@MiriamHa22

Das macht auch keinen Unterschied, im Regelfall bekommt man das nicht in die Hand.

Und eine solche Sanktion bekommt man sicher nicht, ohne entsprechende Fehlverhalten.

Hättest Du in deiner Frage ja auch erwähnen können, dann hätte ich das auch nicht geschrieben.

@isomatte

Fehlverhalten? Was kann ich den dafür das Der Kindesvater die Vaterschaft nicht anerkennen wollte ? Naja lass gut sein.

@MiriamHa22

Ach Du bist das, ich habe dir doch schon Antworten gegeben.

Warum bist Du denn gegen die Sanktion nicht vorgegangen ?

Ich habe dir doch geschrieben, dass man dir keine Sanktion hätte geben dürfen, wenn Du der Aufforderung nachgekommen bist.

Für die Ablehnung des Unterhaltsvorschuss konntest Du ja nichts, wenn der Kindsvater sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen.