Händler behauptet Retoure war unvollständig?

4 Antworten

Lass ihn behaupten, das Gesetz ist auf deiner Seite. 

"Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren." 

(§ 355 Abs.3 S. 4 BGB).

Weise ihn schriftlich auf sein gesetzlich festgelegtes Risiko hin und fordere die sofortige Rückzahlung. Nach fruchtloser Mahnung beantrage einen Mahnbescheid. 

Nein hast du nicht. Weise den Händler auf den Satz "Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Ware" hin.

Zu finden in  §355 BGB Absatz 3, letzter Satz.

Einen Beleg, dass du die Ware zurückgesandt hast, sprich Sendungsnummer hast du ja

"diese meinten die Artikel wären nicht da, aber was in dem Paket dann war konnte mir auch nicht gesagt werden"

Verstehe ich nicht ganz - ist das Paket angekommen oder nicht?

Hast Du denn keinen Versandnachweis, mit entsprechender Versicherung?