3. Mahnung obwohl Bestellung zurückgeschickt?!

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Richte ein Schreiben an Breuninger, Zustellung per Einschreiben.

Die Forderung wird bestritten, da die Waren korrekt durch mich zurück gesendet wurden. Kopie des Sendungsbelegs anbei. Die Erstattung von Inkassokosten lehne ich unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB bereits jetzt ab. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren belästigenden Mahnungen ohne gewissenhafte Prüfung der gutzuschreibenden Ansprüche ist Abstand zu nehmen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass aufgrund des sehr unseriösen hier zutage tretenden Verhaltens Ihres Unternehmens meinerseits in Zukunft von weiteren Käufen Abstand genommen wird.

Wenn dann Inkassoquark kommt: ignorieren. Wenn eine Forderung bereits bestritten war, dann sind Inkassokosten ganz grundsätzlich nicht erstattungspflichtig, die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig. Der Inkassoquark ist dann allein das Privatvergnügen von Breuninger.

Ohnehin ist ein Inkassobüro keine Behörde, die haben null Sonderrechte. Ein Inkassobüro ist kein Gerichtsvollzieher. Mehr wie schreibseln und herumsalbadern dürfen die auch nicht.

Wenn die mit dem Mahnbescheid kommen: Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken. Danach kann nicht der Gerichtsvollzieher kommen, und es bleibt denen nur noch die Klage, wenn sie dann immer noch was wollen.

Bestreite diese Forderung erstmal schriftlich, und fordere direkt eine bereinigte Rechnung an. Keine Angst vor einem Inkassobüro: Bei einer bestrittenen Forderung ist das schon einmal grundsätzlich nicht erstattungsfähig

Würde auch anrufen. Kannst ja mit dem Mitarbeiter ausmachen das Dir nach dem Gespräch eine Mail mit den wichtigen Details zugesandt wird.

Mahnungen bekommt man eigentlich nur per Brief. Ruf da mal an und frage persönlich nach.

ich würde dort anrufen und nichts schreiben!!! kläre es persönlich!!