Habe von der Stadt eine Pfändungsankündigung erhalten?

Pfändungsbescheid - (Jobcenter, ALG II, Pfändung)

5 Antworten

Entschuldigung, hast schon richtig gehandelt hat man wohl wieder geändert. Hat mich auch immer gestört, wenn ich Vollstreckungsaufträge gegen Minderjährige bekommen habe auch das ist häufiger passiert . Wo ich dann als VB. gesagt habe Die oder Der sind doch noch Minderjährig. Hab mich auch so ein bischen falsch ausgedrückt ,ich meine natürlich Bedarfsgemeinschaft und nicht Zugewinngem. Sorry.

Der Betrag ist doch noch überschaubar,setz dich so schnell es geht mit denen in Verbindung und kläre die Zahlung ab,also ob du diese auch in Raten zahlen kannst,da du noch in Ausbildung bist !

Normalerweise würde für diese Zeit deine Mutter zur Rückzahlung verpflichtet sein,wenn du da noch bei ihr gewohnt hast und noch keine 18 warst.

Da aber bei deiner Mutter wahrscheinlich nichts zu holen ist ( die wird die Schreiben / Mahnungen bekommen haben,dir aber nichts gesagt haben ),versucht man es jetzt bei dir.

xxxlx  03.03.2016, 21:10

Das ist gesetzlich so festgelegt. Du hast mit deiner Mutter in einer Zugewinngemeinschaft gelebt und in dem Moment wo Du das 18. Lebensjahr erreicht hast, kann man diese Beträge auch vo Dir zurück fordern.

Da hat wohl deine Mutter zuviel Geld erhalten ,und es nicht nötig gehabt das zurück zu zahlen,jetzt wenden sie sich an dich.Kann es sein das deine Mutter ,bei ihr nichts zu holen ist.Das beste du setzt dich mit denen mal in Verbindung und erzählst denen den Sachverhalt.Sicher kannst du das in Raten zurück zahlen,dann will dir auch keiner was.Nur solltest du das abklären.

Da hilft nur, daß Du dort hingehst und mal persönlich recherchierst. Deine Mutter solltest Du hierzu auch mal befragen. Ist diese jetzt leistungsfähig?? Ein Pfändungsbescheid ist KEIN Kinkerlitzchen, deshalb musst DU dich schnellstens kümmern!

bahnfan93 
Fragesteller
 24.10.2015, 13:43

Sooo, Ja meine Mutter hat zuviel kassiert. Musste aber nichts zahlen. Habe Einspruch eingelegt und mich auf 

§ 1629a
Beschränkung der Minderjährigenhaftung berufen !

Sooo, Ja meine Mutter hat zuviel kassiert. Musste aber nichts zahlen. Habe Einspruch eingelegt und mich auf 

§ 1629a
Beschränkung der Minderjährigenhaftung berufen !