Bußgeldbescheid von 2009 bekommen. Ist dieser nicht verjährt?

Bußgeldbescheid - (Verkehrsrecht, Bußgeldbescheid)

6 Antworten

Es ist zu unterscheiden zwischen der Verfolgungsverjährung (der Tat) und der Zahlungsverjährung (der Geldforderung). Die Verfolgungsverjährung tritt innerhalb weniger Monate nach der Tat ein. Also womöglich bereits in 2009. Wenn damals vor Eintritt der Verfolgungsverjährung der Bußgeldbescheid ergangen ist, war das damals in Ordnung. Bis Zahlungsverjährung eintritt, können einige Jahre vergehen. Die Zahlungsverjährung kann zudem durch Maßnahmen der Behörde (z.B. Zahlungsaufforderung) unterbrochen werden und beginnt dann erneut von Vorne. Es dürfte sich hier nicht um einen Betrüger handeln. Solltest zahlen.

Hallo

Also, erstmal vielen Dank.

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann meinst Du, Das ich zahlen muss, sobald ich alle 3 Monate (also jedes Mal bevor die Verjährung in Kraft tritt) eine Zahlungsaufforderung gekriegt habe. Habe ich das richtig verstanden ?

Bei mir ist es aber so, das ich warscheinlich damals den Bußgeldbescheid innerhalb der 3 Monate gekriegt habe. Seitdem aber nie wieder ein Schreiben erhalten habe.

Erst am letzten Samstag kam dann dieses Schreiben mit den Mahn-und Vollstreckungskosten.

@turbopeg

Die drei Monate beziehem sich auf die VERFOLGUNGSverjährung  (der Tat). Diese ist längst verstrichen nachdem due in 2009 den Bußgeldbescheid erhalten hast. Hier geht es um die ZAHLUNGSverjährung, also die Frage, ab wann die Schuld verjährt und nicht mehr beigetrieben werden kann. Diese ZAHLUNGverjährung beträgt mehrere Jahre. Die Unterbrechung dieser Frist und deren Neustart muss nicht unbeding durch eine Mahnung der Behörde erfolgen. Diese frist kann auch dadurch unterbrochen werden, dass z.B. die Behörde zwischenzeitlich versucht hat, deinen Aufenthaltsort zu ermitteln. Du solltest dich auf jeden Fall mit der Behörde in Verbindung setzen und dahingehend Auskunft verlangen, durch welche Behördenmaßnahmen die ZAHLUNGSverjährung unterbrochen worden ist. 

Der Bußgeldbescheid ist doch schon in 2009vor Eintritt der VERFOLGUNGSverjährung  ergangen. Die Geldbuße ist damals nicht gezahlt worden und der Betrag ist noch immer offen. Es ist hier mehr die Frage der ZAHLUNGSverjährung anzusprechen. Diese Frist kann unterbrochen werden, sodass die ausstehende Geldbuße immer noch beigetrieben werden kann.

Hallo,

bist Du sicher, daß da nicht ein Betrüger dahintersteckt? Das klingt schon irgendwie komisch. Ich würde mal beim Ordnungsamt der Stadt anrufen.

Ja, ein Betrüger hatte ich auch schon im Verdacht. Ich werde mich morgen früh mal schlau machen und da einfach in den Zeiten wo der Vollstreckungsbeamte da ist hinfahren.

Danke erstmal für eure Antworten. Die lassen mich ein wenig positiver stimmen.

Hallo

Hier nur nochmal zur Info. Ich war 1 Tag später dort und hatte nachgefragt.

Ich hatte den Bußgeldbescheid 2009 zwar bezahlt, jedoch nicht in der vorgeschriebenen Frist. Was ich nun bezahlen musste waren die Zinsen die angefallen waren.

Gut, meine eigene Schuld, aber.....

kann man mich darüber nicht einfach schriftlich informieren. "Sie haben die Frist leider nicht eingehalten, daher fallen nun noch Kosten in Höhe von........an". Wäre doch kein Problem gewesen, oder ? Aber nein, stattdessen warten sie 6 Jahre ab, damit sich das auch schön lohnt.

Ich würde direkt bei der Verwaltung anrufen. Aber googel nach der Tel Nr. Nicht die nehmen die da verwendet wird.
Das ist meines Erachtens ein Betrüger.
LG