Nebenkostenrückerstattung - welches Jobcenter - Altes oder Neues?
Hallo zusammen,
mal eine Frage: Heute haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten. Jetzt wo wir hier einen neuen Vermieter haben bekommen wir erstmals nach 6 Jahren Geld zurück. In der Vergangenheit wurde die Nebenkostenabrechnung immer im März gemacht. Jetzt beim neuen Vermieter habe ich diese heute erst erhalten.
Nun ist es so, das die Erstattung im Dezember gezahlt werden soll. Dann wohnen wir hier aber nicht mehr. Wir ziehen in eine andere Stadt. Dort ist dann auch für mich ein neues Jobcenter zuständig. Den Neuantrag habe ich schon, muss ich noch abgeben. Das alte Jobcenter zahlt aber noch für den Dezember die Miete. Einen Aufhebungsbescheid habe ich erhalten. Ab dem 01.01. ist dann das neue Jobcenter zuständig.
Meine Frage, welchem Jobcenter muss ich nun von der Nebenkostenerstattung berichten. Dem alten? oder dem Neuen? Danke
3 Antworten
Dem Jobcenter, von dem du Leistungen beziehst, sobald das Guthaben zufließt. Maßgeblich ist der Zuflusszeitpunkt (bzw. bei einer Nachzahlung von Nebenkosten wäre der Zeitpunkt deines Bedarfes maßgeblich).
Danke für den Stern!
Dem neuen weil der Geldzufluss im Dezember erfolgt ....
Wenn ihr im Dezember nicht mehr in eurem alten Zuständigkeitsbereich wohnt und da eine Gutschrift der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zufließt ( Zuflussprinzip ),auch wenn diese zuvor vom alten Jobcenter erbracht wurden ist,seid ihr dem neuen Jobcenter zur Mitwirkung,also Auskunft über zufließendes Einkommen verpflichtet !
Die werden euch dann in einem Schreiben schon mitteilen,wie die Sache dann zu bereinigen ist.
So wie ich die Bürokratie kenne,könnte ich mir gut vorstellen,das ihr dann das Guthaben ans alte Jobcenter überweisen müsst,weil die für den Dezember auch noch Leistungen gezahlt haben,auch wenn es im Endeffekt eh wieder in einen Topf kommt.
Ihr werdet dann ja im neuen Zuständigkeitsbereich sicher eine neue BG - Nummer bekommen.
Einfacher würde es natürlich sein,das diese Gutschrift dann im Folgemonat auf eure KDU - in der neuen Wohnung angerechnet würde,also weniger überwiesen würde,aber wie gesagt,ich würde mit der umständlichen Version rechnen.