wohngeld und erbe , wie ist da die sachlage?

1 Antwort

Nein, musst du nicht. Eine Erbschaft gehört nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

Die einzige Auswirkung, die eine solche Erbschaft hätte, ist dass ein eventueller Weiterleistungsantrag wegen Vermögen abzulehnen wäre. Allerdings beginnt im wohngeldrechtlichen Sinne bei einer Einzelperson Vermögen erst bei 60.000 EUR.