Hat man auf einer Kreuzung stehend (nach Grünphase) immer Vorfahrt?

4 Antworten

Hallo SpaceInVader,

in der von Dir geschilderten Situation wirst Du vermutlich keine Mitschuld an den Unfall bekommen.

Der Querverkehr muss es Dir natürlich ermöglichen die Kreuzung frei zu machen und darf nicht einfach Rahmen nur weil Du noch in der Kreuzung stehst bzw. gerade wieder am Anfahren bist.

Es gibt zwar laut Bundesweiten Bußgeldkatalog folgenden Tatbestand:


Tatbestandsnummer: 111100

Tatbestand: Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung *) ein und behinderten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem. § 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 49 BKat; § 19 OWiG

111100 Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung *) ( B - 1) 20,00 ein und behinderten +) dadurch Andere.

§ 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 49 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld 20,00 Euro

Keine Punkte in Flensburg


Aber dieser Tatvorwurf trift bei Dir nur zu, wenn sich der Gegenverkehr im Kreuzungsbereich gestaut hätte, aber wenn ich Dich richtig verstanden habe hat sich der Gegenverkehr nicht gestaut, sondern Du konntest nicht links abbiegen, weil immer weitere Fahrzeuge ein abbiegen verhindert haben und das bis zu einem Zeitpunkt, bis der Querrverkehr grün hatte.

Du hast Dich dementsprechend auch nicht falsch verhalten.

Wenn Dir dann ein Fahrzeug des Querverkehrs reingefahren wäre, hättest Du meiner Meinung nach keine Schuld bekommen.

Aber eine genaue Antwort, wird Dir hier keiner geben können.

Die Entscheidung der Schuldfrage bei einem Unfall ist immer Sache der Versicherungen. Die Polizei (insofern überhaupt gerufen) nimmt nur die Fakten auf und befragt zusätzlich die Zeugen. Es ist nicht Sache der Polizei die Schuldfrage zu klären.

Dein Unfallgegner kann natürlich bei Deiner Versicherung eine Teilschuld geltend machen, aber das heißt nicht, dass Deine Versicherung auch zahlen muss. Sie prüfte die Unterlagen, sprich den Unfallbericht der Polizei und natürlich auch Deine Schilderung und entscheidet dann über die Schuldfrage.

Bist Du oder der Unfallgegner mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden, kannst Du natürlich auch den Weg über Deinen Rechtsanwalt bis hin zu einer Gerichtsverhandlung gehen. Im Zweifel entscheidet dann der Richter wer Schuld hat.

Gut dran ist man immer, wenn man so eine Dash-Cam im Auto hat, die das Unfallgeschehen aufgezeichnet hat, denn man erlebt doch oft merkwürdige Sachen und wie Unfallhergänge komplett von den Unfallgegnern und selbst von Zeugen verdreht werden. Allerdings muss ich dazu sagen, dass nicht jeder Richter die Videoaufnahmen zulässt.

Wie Du siehst, ist Deine Frage nicht ganz einfach zu beantworten.

Schöne Grüße
TheGrow

gonzo338  11.02.2014, 20:43

Im Großen und Ganzen sehe ich das genauso, wie du das beschreibst, bis auf einen wesentlichen Punkt.

Die Schuldfrage klärt in unserem Land natürlich nicht eine Versicherungsgesellschaft sondern immer ein Gericht, sofern es denn zu einem Prozess kommt. Die Versicherungen haben ihre eigene Sicht auf die Dinge und so lange niemand dagegen vorgeht treffen die halt ihre Entscheidungen bzgl. Schadensregulierung. Sobald aber eine Partei mit dem Verhalten der gegnerischen oder auch eigenen Versicherung nicht einverstanden ist muss sie eben Klage einreichen und dann wird das Gericht über die Schuldfrage entscheiden

TheGrow  12.02.2014, 04:19
@gonzo338

Die Versicherung ist die erste vorgerichtliche Instanz, die die Schuldfrage klärt, denn wonach richtet sich denn Deiner Meinung nach die Entscheidung bezüglich der Schadensregulierung, wenn nicht nach der Schuldfrage?

Und das man gegen die Entscheidung der Versicherung gerichtlich angehen kann habe ich ja auch so wie von Dir angeführt geschrieben.

Du bist bei grün in die Keuzung eingefahren und mußtest warten weil ja der Gegenverkehr Vorrang hat.Inzwischen schaltet die Ampel,heißt für dich die Kreuzung räumen.Auch wenn der Querverkehr inzwischen grün hat ist er wartepflichtig bis die Kreuzung geräumt ist.Er darf nicht auf grün vertrauen und blindlinks in den noch stehenden Verkehr hinein rasen.

SpaceInVader 
Fragesteller
 11.02.2014, 13:37

die frage ist dann letztendlich natürlich auch, ob ich auch einen teil der schuld bekomme, weil ich den anderen fahrer nicht realisiert habe.

Peter501  11.02.2014, 13:45
@SpaceInVader

Ich kann dir natürlich nicht voraus sagen wie Polizei das beurteilt aber ich würde mal sagen,hier gilt der Vertrauensgrundsatz,dass man sich darauf verlassen kann,dass andere Verkehrsteilnehmer die für sie geltenden Bestimmungen auch einhalten.Demzufolge ist die Schuldfrage eindeutig und liegt bei dem anderen Verkehrsteilnehmer.

Du bist schuld weil Du die Kreuzung nicht zügig geräumt hast den wen abzusehen ist das es zu einen Rückstau in der Kreuzung kommt . Man darf in Kreuzungen nicht einfahren wen zu einem Rückstau kommt Es wird genau bestraft wie durch Rot gefahren .

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte

TheGrow  11.02.2014, 14:44

Du bist schuld weil Du die Kreuzung nicht zügig geräumt hast den wen abzusehen ist das es zu einen Rückstau in der Kreuzung kommt .>

Das ist so nicht richtig.

Erstens hat der Fragesteller nichts vom Stau geschrieben, sondern lediglich dass er aufgrund des starken Gegenverkehrs nicht links abbiegen konnte. Er hat sich also keinesfalls falsch verhalten. Zweitens wie sollte er denn die Kreuzung räumen, wenn er schon mitten drin steht?

Man darf in Kreuzungen nicht einfahren wen zu einem Rückstau kommt Es wird genau bestraft wie durch Rot gefahren .>

Das ist so auch nicht richtig. Wer schon mitten in der Kreuzung steht, wenn die Ampel auf rot umspringt begeht keinen Rotlichverstoß, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit die mit 20,00 Euro Verwarnungsgeld ohne Punkte in Flensburg bestraft wird.

Man darf in Kreuzungen nicht einfahren wen zu einem Rückstau kommt Es wird genau bestraft wie durch Rot gefahren .>

Das man nicht in die Kreuzung einfahren darf, wenn es zu einem Rückstau kommt ist völlig richtig. Aber der Fragesteller ist ganz ordnungsgemäß in die Kreuzung eingefahren und hat den entgegenkommenden Verkehr vorschriftsmäßig passieren lassen. Das der Gegenverkehr die Kreuzung noch nicht verlassen hat, als der Querverkehr angefahren ist hat der Fragesteller nicht zu verantworten.

Insofern sind Deine ganzen Anführungen bezüglich der Rotlichtverstöße hinfällig.

Hinzu kommt um noch einmal auf Deinen ersten Satz einzugehen:

Du bist schuld weil Du die Kreuzung nicht zügig geräumt hast den wen abzusehen ist das es zu einen Rückstau in der Kreuzung kommt .>

Man ist nicht automatisch und auch nicht auf jeden Fall an einem Unfall schuld, weil man sich Ordnungswidrig verhalten hat.

Der andere Verkehrsteilnehmer darf nicht die Vorfahrt erzwingen (die er in diesem Fall noch nicht einmal hatte). Wer einen Unfall verursacht, obwohl er ihn hätte verhindern können und vor allem, weil er ein verkehrswidriges Verhalten des Anderen ausnutzen will ist ganz schnell im Bereich des (Versicherungs)betruges drin.

Der einfahrende Verkehr konnte ja schließlich bei ausreichender Verkehrsbeobachtung sehen, dass der Fragesteller, die Kreuzung noch nicht geräumt hatte.

Schöne Grüße
TheGrow

Crack  11.02.2014, 14:46

Du bist schuld weil Du die Kreuzung nicht zügig geräumt hast den wen abzusehen ist das es zu einen Rückstau in der Kreuzung kommt

Ich kann der Frage entnehmen das "sehr viel Verkehr war und als er losfahren konnte, hatte der Querverkehr schon längst Grün".

Als Linksabbieger fährt man bei Grün bis zur Mitte der Kreuzung, lässt entgegenkommende Fahrzeuge passieren und biegt dann ab.

Es wird genau bestraft wie durch Rot gefahren .

Nein, das ist völlig falsch.

Ein Rotlichtverstoß ist nur dann einer wenn man bei Rot fährt.

TheGrow  11.02.2014, 14:52
@Crack

So sehe ich das auch.

Daumen hoch

Eichbaum1963  13.02.2014, 00:10
@Crack

@TheGrow & @Crack, ihr wisst doch: einer muss mit seiner Antwort immer voll daneben liegen. .P

Da Du bei grün auf die Kreuzung gefahren bist, muss Du noch Gelegenheit haben, die Kreuzung zu verlassen, auch wenn die anderen schon grün haben. Hätte es gekracht, dann wäre der andere Schuld gewesen. Ich glaube nicht an eine Teilschuld von Dir. Der andere Verkehrsteilnehmer darf bei grün nicht einfach blind losfahren, wenn die Kreuzung noch verstellt ist.

SpaceInVader 
Fragesteller
 11.02.2014, 13:38

die frage ist dann letztendlich natürlich auch, ob ich auch einen teil der schuld bekomme, weil ich den anderen fahrer nicht realisiert habe.

manimas  12.02.2014, 16:44
@SpaceInVader

So ein Unfall lässt sich nicht theoretisch abhandeln. Es wird m.E. auch wesentlich von Zeugenaussagen abhängen, denn der andere Verkehrsteilnehmer geht ja rücksichtslos vor. Wenn das Gericht also der Meinung wäre, dass er Vortritt gehabt hätte, dann müsste er sich zumindest den Vorwurf gefallen lassen, den Vortritt erzwungen und den Unfall so verursacht zu haben.