Habe beim Minijob eine betriebsbedingte Kündigung erhalten (Standortschließung). Steht mir (und meine Kollegen) eigentlich eine Abfindung zu?

4 Antworten

Bei Betriebsschließung sollte es grundsätzlich gem. Betriebsverfassungsgesetz einen Sozialplan geben, in dem auch Abfindungen vereinbart werden können - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindungen-im-sozialplan-bei-betriebsschliessung

Mir Scheint jedoch, dass Ihr keinen Betriebsrat habt und auch kein Sozialplan verhandelt wurde. Deshalb scheidet ein Sozialplan als Grundlage für eine Abfindung aus.

Da Euch der Arbeitgeber auch nach Kündigungsschutzgesetz keine Abfindung angeboten hat, bleiben nur außergerichtliche oder gerichtliche Verhandlungen übrig. Zu einer gerichtlichen Verhandlung kann es kommen, wenn Ihr gegen die Kündigung klagt.

Sofern der Arbeitgeber beider Kündigung keine Fehler gemacht hat, gibt es auch da keine Chance auf eine Abfindung.

Auf Urlaubbsgeld besteht auch nicht automatisch ein Anspruch. Der ist nur gegeben, wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist.

Bleibt nur die Nachzahlungen von Arbeitslohn im Krankheitsfall. Die kann noch eingeklagt werden, wenn der Arbeitgeber nicht verhandlungsbereit ist.

Es gibt kein Recht auf eine Abfindung, es sei denn dein Vertrag sieht das vor oder ein Betriebsrat hat wegen der Standortschließung eine entsprechende Vereinbarung (Sozialplan) getroffen.

Eine Abfindung wird i.d.R. freiwillig vom AG gezahlt, wenn er sonst mit Verzögerungen bei der Entlassung eines Mitarbeiters rechnen müsste. Dies ist bei betriebsbedingten Kündigungen eher nicht der Fall.


Das einzige wo ihr vielleicht noch etwas machen könnt ist bei der LFZ damit hätte der Arbeitgeber gegen geltendes Gesetz verstoßen. Allerdings sollte das ein Anwalt prüfen. Es wird oft eine pauschale Aussage hier veröffentlicht und bei näherer Betrachtung sieht die Realität dann anders aus.

Urlaubsgeld dafür gibt es keinen Rechtsanspruch, es gibt nur einen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub.

In Deutschland gibt es kein Recht auf Abfindung (auch wenn regelmäßig darüber gestritten wird um Gerichte zu entlasten).

Auch bei einem Minijob hast du sehr wohl Anspruch auf LFZ. Sofern die anderen Vollzeit Kollegen Urlaubsgeld bekommen haben, dann musst du auch was bekommen. Die Verjährung bei Gehaltsforderungen beträgt 3 Jahre + Rest des Jahres wo sie entstand. ACHTUNG: Durch Tarifverträge kann davon abgewichen werden und bei Austritt aus eine Firma unterschreibt man oft, dass keine Ansprüche mehr bestehen.