Nachträgliche abfindung einklagen?

5 Antworten

Man klagt nicht eine Abfindung ein, sondern klagt gegen die Kündigung und erhält dann im Rahmen der Klage evtl. eine Abfindung zugesprochen.

Wie habe ich jetzt noch eine chance eine Abfindung zu erhalten?

Das käme auf die Umstände an. Aber wenn du nicht innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage eingelegt hast, dann fallen mir spontan (noch) keine Gründe ein, warum dir jetzt verspätet eine Abfindung zugesprochen werden sollte.

Maximilian112  22.12.2011, 18:56

da bin ich aber auf das nicht spontane gespannt :-)

bitmap  22.12.2011, 19:21
@Maximilian112

Sie lag z.B. im Koma und konnte nicht klagen?

Nee, das war jetzt ein gedanklicher Ausrutscher. ;-) Wenn dem so gewesen wäre, dann hätte das die Fragestellerin vermutlich erwähnt.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Allerdings sieht § 1a KSchG einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers vor, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Dieser Fall ist hier jedoch nicht gegeben.

In der Regel werden Abfindungen allerdings in Verhandlungen des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber ausgehandelt.

Diese Verhandlungen finden häufig im Rahmen einer gerichtlichen Ausseinandersetzung statt. Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung ist in der Regel eine Kündigungsschutzklage, die innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung erhoben werden muss.

Wenn Du also eine Kündigung erhalten hast und die als solche hingenommen hast und die 3 Wochen Frist verstrichen ist, dann gibt es keine Möglichkeit mehr eine Abfindung zu erhalten.

Einzig an die sog. "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" wäre hier noch zu denken. Die kommt zum Zug, wenn bestimmte Fristen unverschuldet oder nur mit geringem Verschulden versäumt wurden. Schwere Krankheit oder so ist hier denkbar. Reines Unwissen dagegen ist kein Grund für die Wiedereinsetzung.

Rechtlich ist hier nach alledem wohl nichts mehr zu machen. Zu prüfen ist hier nur noch, ob hier vielleicht ein Anspruch aus einem Sozialplan herzuleiten wäre. Das müsstest Du dann gegebenenfalls prüfen.

Dessen ungeachtet kannst Du auch einfach Deinem früheren Arbeitgeber einen netten Brief schreiben und um die Auszahlung einer sog. Sozialabfindung bitten. In dem Zusammenhang kannst Du darauf hinweisen, dass Du viele Jahre gute Arbeit für das Unternehmen geleistet hast. Ist zwar unwahrscheinlich, aber ausgeschlossen ist es nicht, dass der Arbeitgeber auf so was positiv reagiert. Probieren kannst Du es. Zu verlieren hast ja auf jeden Fall nichts ;-)

katarina4 
Fragesteller
 22.12.2011, 22:09

Könnte ich diese sozialabfindung gegebenen falls den auch gerichtlich durch setzen?

katarina4 
Fragesteller
 22.12.2011, 22:11
@katarina4

Sozialplan? was wäre das genau??

IhrArbeitsrecht  23.12.2011, 23:23
@katarina4

Nein, das ist eine Kulanzleistung.

IhrArbeitsrecht  23.12.2011, 23:27
@katarina4

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern des Unternehmens infolge von geplanten Betriebsänderungen, insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen, entstehen. Wenn es bei Euch im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann frag doch da einfach mal nach.

Es gibt kein Recht auf eine Abfindung. Warum sollte Dir Dein Betrieb nach gültiger Kündigung eine Abfindung zahlen?

3 Wochen, dann is Sense.

Übrigens kann man keine Abfindung einklagen.

Ne Abfindung kann vereinbart werden wenn sich die eine Partei mit einer eigentlich nicht rechtmäßigen Handlung abfindet.

Geklagt wird also erstmal gegen ne Kündigung.

Dann wird ausgehandelt, was den Chef das wert ist, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung hinnimmt.

Wenn bei dir die 3 Wochenfrist rum ist, gibts nix mehr zu Verhandeln.

Gegen eine Kündigung (und die Folgen) hast du drei Wochen Zeit die KLage zu erheben. Dann ist Feierabend. Mit welcher Begründung willst du denn jetzt noch eine Abfindung erstreiten?

katarina4 
Fragesteller
 22.12.2011, 19:01

vielleicht das ich 9 jahre für diese Firma gearbeitet habe!!! dachte immer das abfindung dafür da ist das man für einen betrieb mit gearbeitet hat und den betrieb somit auch unterstützt hat

Maximilian112  22.12.2011, 19:14
@katarina4

Abfindung ist eher das Freikaufen durch den Arbeitgeber. Hättest Du gegen Deine Kündigung geklagt und Recht bekommen würde der AG dir ev ein Angebot für eine Abfindung unterbreiten.

Oder er hätte es schon in der Güteverhandlung gemacht, damit die Klage zu Ende ist und sein Kostenrisiko damit überschaubar ist.

Aber das geht eben nur in den ersten drei Wochen nach der Kündigung, das man Klage erhebt.