Wir eineEinmalzahlung (Abfindung & Urlaubsgeld) durch Kündigung aufs Übergangsgeld RV angerechnet?
Hallo.
Ich bekomme nun seit ca. 7 Monaten Übergangsgeld (Teilhabe am Arbeitsleben) von der Deutschen Rentenversicherung Bund, wegen einer Umschulung.
Nun hat mir mein Arbeitgeber gekündigt und die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten, so das es nun übern Anwalt geklärt werden muss. Der Urlaubsanspruch war ebenfalls falsch angeben.
Falls dann eine Einmalzahlung in Form von Abfindung/ Urlaubsgeld gezahlt wird, natürlich voll versteuert.
Nun meine Frage:
Wird die Einmalzahlung auf das Übergangsgeld von der von der Deutschen Rentenversicherung Bund angerechnet? Oder wird dieses nicht angerechnet, das es aus dem altem Arbeitsverhältnis stammt?
Danke Lg
2 Antworten
Abfindungen werden generell versteuert, wenn auch nicht so hoch, da es sich um Einkommen für mehrere Jahre handelt.( Fünftel- Regelung )
Übergangsgeld ist wie ein Einkommen während einer Umschulung zu sehen.
Eine Abfindung bekommt man für den Verlust des Arbeitsplatzes die Rentenversicherung wird das nicht wissen wollen.
Urlaubsgeld wird dann wohl ausgezahlt wenn er nicht mehr genommen werden kann der Urlaub, das geht die Rentenversicherung auch nichts an.
Schwieriger wird es wenn man nach einer Abfindung lange Arbeitslos ist.
Habe 3 Umschulungen gemacht 1 über Rentenversicherung
Meine Abfindung habe ich behalten dürfen, Urlaubsgeld auch, das ist dein Geld nicht das der Rentenversicherung, wenn du Familie hast kannst du das Geld dann gut gebrauchen, kämpfe für deine Rechte.
Meine Lebenserfahrung: Wer nicht kämpft hat verloren. Viel Glück beim Kampf und viel Erfolg bei der Umschulung
Gruss otti
Hallo netzotto,
Meine Frage kommt etwas spät, bin jetzt aber dabei eine Umschulung über die Rentenversicherung zu machen. Habe vor über 10 Jahre eine über die Agentur für Arbeit gemacht.
Ist das von Nachteil wenn ich schon eine gemacht habe?