Wir eineEinmalzahlung (Abfindung & Urlaubsgeld) durch Kündigung aufs Übergangsgeld RV angerechnet?

2 Antworten

Abfindungen werden generell versteuert, wenn auch nicht so hoch, da es sich um Einkommen für mehrere Jahre handelt.( Fünftel- Regelung )

Übergangsgeld ist wie ein Einkommen während einer Umschulung zu sehen.

Eine Abfindung bekommt man für den Verlust des Arbeitsplatzes die Rentenversicherung wird das nicht wissen wollen.

Urlaubsgeld wird dann wohl ausgezahlt wenn er nicht mehr genommen werden kann der Urlaub, das geht die Rentenversicherung auch nichts an.

Schwieriger wird es wenn man nach einer Abfindung lange Arbeitslos ist.

Habe 3 Umschulungen gemacht 1 über Rentenversicherung

Meine Abfindung habe ich behalten dürfen, Urlaubsgeld auch, das ist dein Geld nicht das der Rentenversicherung, wenn du Familie hast kannst du das Geld dann gut gebrauchen, kämpfe für deine Rechte.

Meine Lebenserfahrung: Wer nicht kämpft hat verloren. Viel Glück beim Kampf und viel Erfolg bei der Umschulung

Gruss otti

Hallo netzotto,

Meine Frage kommt etwas spät, bin jetzt aber dabei eine Umschulung über die Rentenversicherung zu machen. Habe vor über 10 Jahre eine über die Agentur für Arbeit gemacht.

Ist das von Nachteil wenn ich schon eine gemacht habe?