Abfindung dem Arbeitsamt melden?
Guten Tag, Ich habe heute, nach einer Kündigungsschutzklage, eine Abfindung von 5600€ zugesprochen bekommen. Muss ich dem Arbeitsamt darüber Meldung machen? Arbeitslos gemeldet bin ich schon seit einem Monat. Es handelte sich um eine betriebsbedingte Kündigung mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Auf das Arbeitslosengeld wird die Abfindung nur angerechnet wenn es sich um einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag handeln würde!? Bin ich richtig informiert?
8 Antworten
Das Arbeitsamt hat sich kurz darauf selbst bei mir gemeldet.Die wußten von meinem alten AG bescheid über Kündigungsschutzklage. Musste Kopie vom rechtswirksamen Urteil vorlegen.
Die Abfindung ist denen anscheinend egal. Die wollen nur wissen ob man wieder eingestellt werden würde. Bei mir wurde auf jedern Fall nix aufs Arbeitslosengeld angerechnet.
LG Lisell
Meine sehr hohe Abfindung nach einem gegenseitigen aufhebungsvertrag wurde nicht dem Arbeitslosengeld zugerechnet.
Hallo lisell.
Mein Fall ist ähnlich deinem. Habe mich auch im Laufe des Prozesses auf einen Vergleich mit Abfindung geeinigt. Arbeitslos bin ich schon 2 Monate und der Arbeitsnachweis liegt dem AA schon längst vor.
Die Frage, ob man nun die Abfindung angeben muss, kann wohl nur ein Anwalt beantworten.
Hast du mittlerweile die Abfindung angegeben? Was ist daraufhin passiert?
Gruß pascal150
Kannst du gern da du beriebsbedingt gekündigt worden spielt das keine rolle dein alg 1 wird über dein brutto berechnet da spiel die abfindung keine rolle
( habe das in 2 monaten vor mir) bin auch gekündigt + abfindung
auch ein abfindungs vertrag is das nicht der fall
ob du dies meldest oder nicht, im Arbeitsnachweis den du von deinem AG bekommst und dem Arbeitsamt einreichen musst, wenn du ALG haben möchtest wird diese Abfindung mitgeteilt sein.