Abfindung trotz unbefristeter Erwerbsunfähigkeit?

4 Antworten

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Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Wenn der AG tariflich daran nicht gebunden ist..kann, aber muß er Dir keine Abfindung zahlen.

amdros  13.02.2011, 15:30

tut mir zwar leid für Dich..aber trotzdem Danke für den Stern

Normal ja, da die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Das erklärt Dir aber ein Anwalt für Arbeitsrecht ganz genau, wie Du vorzugehen hast

Abfindung kann bei betriebsbedingter Kündigung sein, muss aber nicht - siehe z.B. http://www.abfindunginfo.de/anspruch.htm. Offensichtlich erfolgt in dem Fall jedoch die Kündigung nicht betriebsbedingt, sondern personenbedingt, weil ja der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Anstelle einer Abfindung vom Arbeitgeber würde hier gegebenenfalls ein Anspruch an die Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben sein.

es ist ein allgemeiner irrglaube, dass man abfindungen bei ordentlichen kündigungen zu bekommen hat. sie stehen einem zu, wenn einem der arbeitgeber kündigt und man eine art geheimnisträger (führungsposition) ist. allerdings wenn man ein gutes arbeitsverhältnis hatte und der arbeitgeber ein langes arbeitsverhältnis honorieren will, so ist das anständig, wenn er eine abfindung zahlt - aber es besteht kein anspruch darauf.

eurofuchs2  13.02.2011, 12:00

Sehr gute Antwort.