Abfindung bereits versteuert und jetzt doch noch nachzahlung!

2 Antworten

Die Angabebn sind zu vage, um sie nachzuvollziehen.

Aus dem Gehaltsnachweis des Arbeitgebers in der "alten Firma" dürfte hervorgehen, dass er das Gehalt bis einschließlich Mai und die Abfindung versteuert hat - einfach mal nachschauen. Das würde dazu führen, dass für 5 Monate Gehalt versteuert wurde - Beispielsweise 5 x 2000 = 10.000 Euro.

Nun ist aber auch noch September bis November Geahlt dazu gekommen. Das wurde zwar bei der Gehaltszahlung jeweils versteuert, aber wieder nur für die 3 Monate - das wären beispielsweise nochmals 3 x 2000 = 6.000 Euro.

Durch die Steuerprogression fällt aber auf zusammen 16.000 Euro Gehalt mehr Steuern an als auf 10.000 + 6.000 jeweils einzeln.

Hinzu kommen dann noch das Schlechtwetter- und das Arbeitslosengeld.

Insofern kann die Nachzahlung schon berechtigt sein. Durch den Progressionsvorbehalt fallen zwar mehr Steuern, an als wenn die Lohnersatzleistungen wirklich steuerfrei wären, aber immer noch weniger, als wenn sie voll versteuert werden müssten - siehe auch http://www.gesetze-ganz-einfach.de/estg/estg32b.htm

Also, ohne dass ich alle Angaben habe, es wird vielleicht am Arbeitslosengeld liegen.

Ich versuche es ganz einfach (deshalb ein wenig unsauber) zu erklären. Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Hört sich ja gut an. Aber es gibt einen Hacken, den sogenannten Progressionsvorbehalt. Bedeutet, du musst aufs Arbeitslosengeld keine Steuern zahlen, aber die Steuer auf dein "normales" Einkommen wird höher.

Also hängt es mit dem Arbeitslosengeld im Dezember zusammen und der bescheid somit korrekt Ist, Ja?

@steve21

Kann man so nicht pauschal sagen. Du hast ja sehr viele Angaben in deiner Steuererklärung gemacht. Mehrere Arbeitgeber, diverse Werbungskosten.... Zuerst musst du Punkt für Punkt mit dem Steuerbescheid vergleiche. Wurde irgendwo abgewichen. Wenn alle deine Angaben mit denen im Steuerbescheid übereinstimmen, dann wird der stimmen. Weil "verrechnen" kann sich das Programm nicht. Es kann nur falsche Eingaben geben.

Das mit dem Arbeitslosengeld ist eine naheliegende Vermutung. Ich habe ja nicht alle Daten. Wie gesagt, ob die restlichen Angaben korrekt sind, kannst nur du überprüfen.