Habe am Freitag bei einer Leihfirma angefangen,und bei meiner ersten station habe ich einen chip bekommen um mich ein und auszuchecken. Leider habe ich nach 8?

8 Antworten

mit unserem Chip über Aida Orga muß das ja korrigiert werden. Somit wäre eine Nichtzahlung ja zu Gunsten des Arbeitgebers unzumutbar.

Du hast ja gearbeitet. Manchmal sind unsere Geräte auch Offline. Diese Tasten haken auch bei einem alten Gerät Einstempeln <, Ausstempeln >. * für Saldo. 2 für Dienstgang usw

Somit wäre das ja eine "ungerechtfertigte Bereicherung" seitens des Entleihbetriebs bzw. der Leihfa., nicht zahlen zu wollen

Es wurden zwei Zeitstempel elektronisch erfasst. Das man sich schonmal vertippt, kommt vor. Lässt sich im EDV System auf eine gehende Buchung ändern.

Halte ich demnach für einen sehr schwachen Versuch Geld zu sparen aka deinen Lohn einzubehalten.

Bei den Zeiterfassungssystgemen die mir bekannt sind (Chip, Karte, händisch, Stempelkarte) lassen sich solche Fehler ohne Probleme korrigieren. In der Regel muss über einen Automatismus dein Vorgesetzter bzw. der Ansprechpartner bei der Kundenfirma bei elektronischen Systemen die von dir genannte tatsächliche Zeitmanuell eingeben oder, wenn du selbst Zeitkorrekturen vornahmen kannst, auf einen OK-Knopf im Programm klicken.
Manchmal werden korrigierte Zeiten auch mit "K" in der Stundenabrechnung gekennzeichnet.
In deinem speziellen Fall könnte es sein, dass zwischen deiner Zeitarbeitsfirma und der Kundenfirma eine elektronische Schnittstelle zur Übertragung der erfassten Zeiten eingerichtet wurde, so dass eine Zeitkorrektur vielleicht auswendiger sein kann. Keine Ahnung, das musst du selbst in Erfahrung bringen.
Stelle die Frage: "Was ist zu tun, wenn eine Korrektur der erfassten Zeiten notwendig ist?"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verstehe ich das richtig? Die Firma will die komplette Arbeitszeit nicht bezahlen, weil du nicht ausgestempelt hast?

Ich bin keine Juristin, aber ein paar Dinge weiß ich:
Als Arbeitnehmer bist du in der Dokumentationspflicht. Du bist verpflichtet, deine Arbeitszeit korrekt zu erfassen und dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Der Arbeitgeber wiederum ist in der Aufbewahrungspflicht.

Jetzt könnte der Arbeitgeber argumentieren, dass du deiner Verpflichtung nicht nachgekommen bist oder dass du ihn betrügen wolltest.

Am besten teilst du in diesem Fall von dir aus schriftlich mit, dass du versehentlich falsch gestempelt hast und wie deine korrekte Arbeitszeit lautet. Damit bist du dann deinen Verpflichtungen nachgekommen.

Wenn dir das vorher nicht aufgefallen ist, wird's schwieriger. Im Zweifelsfall zum Anwalt oder einem Gewerkschaftsreferenten gehen und sich dort beraten lassen.

normal sind die systeme so schlau, dass du dich nicht auschecken kannst bevor du dich eingecheckt hast. sind sie das nicht, dann kannst damit vor gericht sogar gewinnen.

denn wie wollen sie denn das auschecken werten wenn du nach ihrer meinung nie eingeckt hast. du gehst ja wohl kaum extra hin um zu registrieren, dass du heute doch nicht hin gehst ... und nach 8 stunden machst du das gleiche obwohls dann ja gar nicht mehr nötig wäre ...

das einzige was sie machen könnten ist behaupten dass du nie da warst un nie weder ein- noch ausgecheckt hast an dem tag. also schnell zum anwalt damit die log-daten der eincheckung nicht schon wieder gelöscht werden wenn das verfahren evtl. 1 jahr dauert.