Muss ich meine Überstunden, die nach erreichen von 150 Stunden auf dem AZK, auszahlen lassen?

7 Antworten

du kannst von deinem zeitkonto jederzeit (mit den ortsüblichen vorlaufzeiten) freizeitausgleich nehmen. dieser kann dir wie auch ein urlaubsantrag abgelehnt werden, muss aber begründet sein.

ich hatte es dieses jahr so gemacht, dass ich von meinen ansprüchen ausgehend (10 tage resturlaub aus 2010 + 30 tage urlaub 2011 + AZK) insgesamt 50 tage frei angemeldet hatte. davon sind mir bislang der resturlaub, der normale urlaubsanspruch und 2 tage freizeit genehmigt worden, für die restlichen 8 tage die ich eingereicht hatte (für weihnachten) bekomme ich anfang dezember bescheid ob es klappt oder warum nicht.

eine andere möglichkeit die meine zeizarbeitsfirma bietet ist das zeitkonto auf bis zu 250 stunden aufzustocken oder auch bis zu 70 stunden im jahr auszahlen zu lassen.

sprich mit deinem betreuer was und wie man da etwas tun kann.

so was sollte man im arbeitsvertrag regeln oder es ist sogar im tarifvertrag festgeschrieben.

außerdem hilft immer ein ruhiges gespräch mit guten argumenten bei unterschiedlicher auffassung, um zu einem guten ergebnis zu kommen. beide seiten haben unterschiedliche zielsetzungen und erfordernisse, und die muss man so gut es geht unter einen hut bringen.

tausche einfach mal "freizeitausgleich" gegen "urlaub" wie sehen da die chancen aus, urlaub zu bekommen? und wenn nicht, warum?

das von Dir angeführte Gespräch sollte aber in gleicher "Augenhöhe" geführt werden.

Der Chef wird das Anliegen ganz einfach abschmettern, da helfen oft keine gute Argumente

Gleiche Augenhöhe hätte zB ein Betriebsrat

Die Leihfirma hält sich an den Tarifvertrag und somit auch zu Recht.

Stell Dir vor Du sammelst 400 Stunden und die Firma wird insolvent.

Alle Stunden weg.

Das Gejammer ist dann groß.

Verträge sind da,um eingehalten zu werden.

Das war garnicht meine Frage. Ich will die Stunden doch nicht weiter ansparen. Ich will die Stunden ja als Freizeitausgleich haben und nicht auszahlen lassen.

Meine Leihfirma tut sich da sehr schwer. Die wollen mir die 4 Tage nicht als Freizeitausgleich gewähren.

Ist klar: Wenn Du zu Hause sitzt und Deine Überstunden abfeierst, bringst Du denen kein Geld rein!

Werfe mal ein Blick in den angewendeten Tarifvertrag. Bei IGZ steht z.B.:


3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden durch Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 9). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen. Eine Verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeitguthaben des Arbeitnehmers führen.

Die Freizeitgewährung ist spätestens zwei Arbeitstage vor Antritt vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu beantragen und kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. In einem solchen Falle hat der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen dem Freizeitersuchen nachzukommen.

Darüber hinaus erfolgt der Freizeitausgleich nach den Wünschen des Arbeitnehmers in Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange. Der Freizeitausgleich ist durch den Arbeitnehmer zu beantragen und bedarf der Genehmigung durch den Arbeitgeber.

Fallen Zeiten, in denen Stundenguthaben durch beantragte und festgelegte Freizeit ausgeglichen werden, mit Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zusammen, so gilt die Freizeit als genommen, eine Rückübertragung in das Zeitguthaben erfolgt nicht.


Download Tarifverträge IGZ und BZA: http://www.igmetall-zoom.de/tarifvertrag-zeitarbeiter-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat.html (Die Seite ZOOM gehört der IG-Metall. Die IG-Metall fordert "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verhindert dies aber mit den Tarifverträgen - so wie die anderen DGB-Gewerkschaften. In meinen Augen ist das ein verlogener Haufen und deshalb hier mein Tipp: Glaube nicht den DGB-Gewerkschaften. Sie handeln gegen die Interessen der Zeitarbeiter!)

Das wird Dir der Tarifvertrag beantworten. Frag in Deiner Leihfirma nach dem TV. Ich denke schon, das die Vertragsparteien das geregelt haben. Ich kenne den TV nicht, vermute aber, das der Betrieb das nach seinem Gutdünken entscheiden kann.