Minusstunden durch Feiertage und Krankheit rechtens?

5 Antworten

Erstmal die Frage: Wie alt bist Du? Normalerweise sollte das nicht rechtens sein. Sowas macht man generell nicht. Dein Chef nimmt Dich da ziemlich aus. Ich hatte auch so eine Chefin, ich habs damals mit mir machen lassen, meine Berufsschullehrerin meinte, es sei nicht rechtens. An Deiner Stelle würde ich mal in der Schule nachfragen oder den Zuständigen Ausbildungsberater bei der Kammer um Hilfe bitten.

Ich bin 18 Jahre alt.

Das ist natürlich nicht rechtens. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass du an Feiertagen oder Krankheitstagen so bezahlt werden musst, als ob du normalerweise gearbeitet hättest. Es darf kein fiktiver Durchschnitt aufgrund der Wochenarbeitszeit angenommen werden. Vielmehr muss der Durchschnitt der letzten 13 Wochen auf genau den betreffenden Ausfalltag festgestellt und bezahlt werden.

Selbst wenn Minusstunden rechtmäßig entstehen würden, dürften sie nicht so einfach mit Urlaubsansprüchen verrechnet werden. Wenn der AG mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub gewährt, kann er vertraglich vereinbaren, dass ein Minus aus einem Arbeitszeitkonto mit dem freiwilligen Urlaubsanteil verrechnet werden darf. Ohne ausdrücklich vertragliche Vereinbarung ist aber selbst das nicht rechtens.

Danke für die Antwort. Ich hab ihn auch schon drauf angesprochen, aber er meint solange ich Ihm nicht beweisen kann das dies nicht rechtens ist wird er es nicht anders rechnen und da ich ja öfters für Kranke Kollegen einspringen würde wird es sich ja wieder ausgleichen. Also heisst das für minus stunden die ich nicht verursacht habe darf ich für kranke Kollegen einspringen um die auszugleichen. Ich find das so blöd weil eig wären das ja Überstunden aber wie erklär ich als Auszubildende das dem Chef ?

@Stephanie546

§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz kannst du ihm nennen. der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer das Entgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte Google mal Urteile zum Lohnausfallprinzip und leg ihm die vor.

Auch zum Thema Minusstunden und Annahmeverzug findet google genügend Lesestoff für deinen verbohrten Chef.

Eigentlich ist es nicht deine Aufgabe, deinem Chef Belege dafür zu bringen sondern die Aufgabe deines Chefs sich der Rechtslage kundig zu machen!

Auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes können in den von dir geschilderten Fällen keine Minusstunden anfallen.

§ 2 Abs.1 EFZG zum Beispiel sagt dazu:Für Arbeitszeit,die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt,hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen,das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

§ 3 Abs.1Satz 1 EFZG: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert,ohne dass ihn ein Verschulden trifft,so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

§ 4 Abs.1 EFZG: Für den in § 3 Abs.1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Dein Arbeitgeber sollte sich einmal das betreffende Entgeltfortzahlungsgesetz durchlesen oder sich bei der IHK oder HWK kundig machen.

Feiertage sind Feiertage sind FREIE Tage und Du bekommst daher trotzdem Deinen Gehalt ausbezahlt so als wenn Du gearbeitet hättest. Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt! Ebenso wenn Du krankheitsbedingt zuhause bleiben musstest!

Die Feiertage werden so berechnet, als wäre das normaler Arbeitstag. Dh es wird der Stundensatz berechnet, der an diesem Tag angefallen wäre.

Ich finde, du solltest mal mit der Kammer reden...