Hab ich Ärger am Hals, weil ich den Außenspiegel eines anderen verdreht habe mit meinem Außenspiegel?

5 Antworten

Wenn kein Schaden feststellbar ist dann passiert gar nichts.

Naja, das passiert dauernd in engen Straßen. Versierte Autofahrer klappen ihre Spiegel um. Wenn kein Schaden entstanden ist, dann wird sich auch Keiner aufregen. Und wenn dich wer anzeigt, dann ist ja nichts passiert. Der Spiegel ist ja heile. Was soll es also für Ersatzforderungen geben?

Etwas völlig anderes wäre es, wenn du den Spiegel beschädigt hättest. Dann wäre es Fahrerflucht. Dann hättest du dich bei der Polizei melden müssen.

Ok gut stimmt...ja wie gesagt, ich hab den Außenspiegel getroffen, er hat sich auch gedreht, aber er war unversehrt, meiner war auch heile

Wenn sich ein Zeuge deine Autonummer notiert hat und

denkt das es "Fahrerflucht" war, könnte er das der Polizei melden.

Die Polizei wird sich dann auf jeden Fall melden u. nachforschen.

Nein, es ist ja kein Schaden dabei gekommen und gilt somit nicht als Fahrerflucht. Hätte es jemand gesehen und weitergegeben gibt es ja auch keinerlei Beweise da es ja ja nichts an Schäden zu melden gibt.
Bin kein Professor aber es klingt für mich sehr logisch! ;D

Du bist geflüchtet? Des wäre dein einzigste ärger und du hast keine Beweis Bilder, er könnte zusätzlichen schaden anrichten und dich anzeigen, weil du keine Beweise hast :(
höchstens 120€, aber ich schätze mal ca 30-60€, wenn er dich anzeigt.

Es gibt kein "einzigstes".