Gyrosspieß vom Vortag?

1 Antwort

Das trifft für den Gyros auch zu, da es sich um zerkleinertes Fleisch handelt, unterliegt es ebenso dem Hackfleischgesetz und darf am nächsten Tag nicht verkauft werden.

In der Regel !!! Bin aber davon überzeugt, dass sich ein Großteil der Imbissbesitzer nicht dran halten. Aber die Ware muss auch nicht unbedingt schlecht sein, kann aber schlecht sein.