darf ein bäcker gesetzlich gesehen kuchen und brötchen vom vortag ohne hinweis verkaufen?

6 Antworten

Tja... ich weiß es nicht genau, geschweige denn könnte ich es mit Paragraphen belegen. Aber diese Brötchen sind ja nicht schlecht. Die KANN man noch essen, auch NOCH n Tag später. Es besteht also keine Gesundheitsgefahr, solange die Brötchen nicht schimmelig sind oder so. Das Einzige, was passiert, ist eben, dass sie nicht mehr so dolle schmecken. Und wenn das öfter vorkommt, werden die Kunden wegbleiben, ganz einfach.

In (Nach-)Kriegszeiten war es übrigens interessanterweise verboten, frisches Brot zu verkaufen, das MUSSTE n Tag liegen, weil es dann schwerer zu essen ist, durch das langsamere Essen tritt das Sättigungsgefühl früher ein, man isst weniger und es wird Brot gespart.

Ja.

Aber die meisten Bäcker schreiben fairerweise hin, dass es sich um Backwaren vom Vortag handeln oder geben wenigstens beim Einpacken einen entsprechenden Hinweis.

den Hinweis sollten sie vor dem Einpacken geben.

www.Zweittag.de schaut mal rein :) auch bei facebook :)

klar doch, darf nur eben nicht schreiben

"frische brötchen"

und beim kuchen ..... keine torte geht von einem zum nächsten tag "über die wupper"

Eigentlich nicht, aber das machen wohl alle so...Ätzend.