Gilt eine versehentlich (vom Vortag) mitgenommene Ware als Diebstahl?

7 Antworten

Sie dürfen nicht verlangen, dir in die Tasche zu schauen. Das darf nur die Polizei. d.h. sie müssen dafür die Polizei holen.

Ich schließe mich der Antwort von Haarerauf vollkommen an. Allerdings beschreibt das, wie gesagt, die Rechtslage in Deutschland.

Danach muss dir nachgewiesen werden, dass du etwas gestolen hast. Wenn du die ganze Zeit im Supermarkt den Rucksack nicht öffnest, ist es für die unmöglich. Denn der Inhalt deines Rucksackes geht sie nichts an. Allerdings ist es auch verboten den Rucksack als Einkaufswagenersatz zu benutzen. Sobald du dort Waren reinpackst nennt sich das "Gewahrsamsbruch" und wird als versuchter Diebstahl gewertet. Auch der Versuch ist strafbar. Denn sobald etwas in deinem Rucksack, Tasche, Beutel ist, ist es nicht mehr im Gewahrsam des Supermarktes, eben weil die an deinen Taschen nichts zu suchen haben.

Dafür gibt es einen Kaufbeleg, welche man vorbildlicherweise aufheben sollte...

Bei unserem Müller kann man zum Beispiel die Tasche am Empfang abgeben, damit klar ist das der Artikel von einem anderen Laden ist.

Mit ganz viel glück könnte sich noch ein Verkäufer an einen erinnern oder man hat per Karte gezahlt, das sind die einzigen Nachweismöglichkeiten, fals man den Kassenzettel verloren bzw. weg geschmissen hat.

Im Zweifel musst Du (zum Beispiel durch einen Kassenbon) nachweisen, dass Du diese Ware bereits ordnungsgemäß gekauft / bezahlt hast.

Also, wenn die Österreichische Rechtsprechung nicht eine völlig andere ist , wie auch in Deutschland, dann müssen auch die S in Österreich beweisen, das Du etwas geklaut hast ! Entweder durch Zeugenaussagen oder durch Kamera-aufzeichnugen.