Wenn man wegen der Flugzeugabstürze flugangst hat und auf eine Geschäftsreise muss die in akzeptabler Zeit auch mit der bahn möglich wäre, jedoch im?
Gegensatz zum Flug eine anreise am vortag erfordert, muss der arbeitgeber dann die zusätzliche hotelübernachtung oder gar die durch die längere reisezeit anlaufenden überstunden hinnehmen?
6 Antworten
es bleibt dem AN frei, verweigert er den Flug - wird das Arbeitsverweigerung sein. Der AG stellt den Flug; das reicht aus.
weder muss er ihm am Vortag für die Bahnreise frei geben, noch bezahlen
Und dass zehnmal mehr Bahnunfälle passieren, macht keine Angst?
Der Fall ust schwierig. Wenn der AG dich eingestellt hat obwohl du Flugangst hat dann muss er da mitmachen. Hast du es nicht angegeben dann ist das dein Bier aber du könntest ganz nett fragen. Ich weiss Flugangst ist schlimm aber Bahn verunglückt vieeel öfter. Vom Auto mal ganz abgesehen.
Alle 2,54 Millionen Flüge kommt es zum Absturz. In Deutschland fliegen pro Jahr 244.3 Millonen Menschen. Davon in 2018 sind 63 Verunglueckt und 5 Davon tödlich. Das ist das Sicherste Transportmittel der Welt.
Flugangst ist keine anerkannte Krankheit. Deswegen ist es halt schwierig.
Der Maschinentyp, der jetzt 2 Abstürze weltweit verursacht hat, ist in ganz Europa vorerst komplett aus dem Verkehr gezogen.
Warum hast du Angst zu fliegen, wenn die Ursache der Abstürze dich nicht betreffen kann? Anders ausgedrückt, steigst du nicht mehr in einen Opel, wenn ein VW bei dir um die Ecke gegen einen Baum gefahren ist?
Statistisch müsstest du mit dem Flugzeug ca. 30.000.000.000 Kilometer fliegen, um einmal bei einem Unfall zu Tode zu kommen.
Ich weiß, wenn du wirklich Flugangst hast, kann man mit rationalen Dingen relativ wenig ausrichten... aber ich bin noch nicht sicher, ob es Flugangst ist bei dir oder nicht einfach eine normale Verunsicherung mangels Information.
Alsi Grundsätzlich ist es Arbeitsverweigerung aber kein Kündigungsgrund. Der AG kann dir eine andere Aufgabe geben. Oder du reist Privat mit dem Zug und nimmst dir Urlaub.( zug fährt auch über Nacht) ansonsten mit AG reden und nach Lösung suchen. Den sonst kann es auch zur Fristgerechten Kündigung kommen da du ja nicht mehr Arbeitfähig bist( wenn Dienstreisen im AV stehen.
"Flugangst" ist keine Krankheit und wird in der Regel auch kein Thema bei Bewerbungsgesprächen sein.
Es müsste schon ein Attest vom Arzt vorliegen, dass der Arbeitnehmer auf keinen Fall fliegen kann.
Es gibt kein Attest da es nicht anerkannt ist und wenn man nicht fähig ist zu reisen dann gehört das sehr wohl ins Bewerbungsformular. Genau wie eine Ölallergie genannt werden muss wenn man als Mechaniker arbeitet =)
Nein. Muss er nicht. Das ist dann ganz alleine deine Privatsache.
Er muss Dir nicht mal für die Hin- und Rückfahrt frei geben.
Doch auf Geschäftsreisen muss der Arbeitgeber die Reisezeit bezahlen.Das wäre ja noch schöner.
Nicht, wenn der Arbeitnehmer selber entscheidet, einen eigenen Weg zu fahren.
Nein, muss er eben nicht.
Wenn ein adlig pronlemlos möglich ist muss der AG nicht eine wesentlich längere Bahnfahrt mit einer zusätzlichen Hotelübernachtung finanzieren. Das ist dann ganz alleine Privatvergnügen.
Hier wurde geantwortet das der AG GAR NICHT für die An&Abreise bezahlt also immer Antworten GANZ lesen oder sehr konkret schreiben was du meinst. Du hättest schreiben müssen das der AG nicht für die extra lange Anreise zahlt dann hätte ich es auch verstanden.
Nein, das muss er nicht. Das geht in dem Fall auf deine Kosten.
Wegen der aktuellen Abstürze. Eine Flugangst kann ja auch erst später entstehen und fliegen auch lange nicht erforderlich sein!