Gültigkeit / Kündigung Pachtvertrag / nur vom Mieter unterschrieben?
Hallo Ihr Lieben....
kleine Frage am Rande, ich versuche mich kurz zu fassen...
Wir haben einen feststehenden Wohnwagen mit Vorzelt geschenkt bekommen...Haben den Vertrag unterschrieben (5 jahre) Kaution bezahlt und zahlen seit 2 Jahren unsere Mietpacht...Wie schaut es jetzt aus, wir würden gern den Campingplatz verlassen, haben aber immer noch keinen Mietvertrag unterschrieben zurück bekommen, was oder wie müssen wir nun vorgehen ? Können wir einfach so gehen ? Müssen wir kündigen, wenn ja wie lange vorher ? Wie bekommen wir unsere Kaution zurück ? Im Vertrag steht das wir den Platz wie gesehen übernommen haben müssen ihn aber frei von allen (wohnwagen vorzelt geräteschuppen ect) hinterlassen .. Vielleicht weiß ja jemand einen Rat :) LG Diana
2 Antworten
Hier ist ein wirksamer mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Nach meinem Wissen müssen auch Pachtverträge, egal ob schriftlich oder mündlich, in Schriftform gekündigt werden.
Schriftform heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.
BGB § 584 Kündigungsfrist(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.
(2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
Im Vertrag steht das wir den Platz wie gesehen übernommen haben müssen ihn aber frei von allen (wohnwagen vorzelt geräteschuppen ect) hinterlassen
Ich denke hier gilt, wie auch im Mietrecht, das der Pächter den Platz vollständig geräumt zurück geben muß. Sprich frei von seinem Eigentum.
Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort... Das haben wir auch so gedacht, aber man hört ja gerne auch mal die Meinung anderer :) Danke dir
Hallo,
warum fragt ihr nicht einfach ?
Auf Campingplätzen treibt sich doch in der Regel der Besitzer bzw. ein Platzwart rum.
Wenn nicht, ist aber zumindest eine Hütte oder ein Wohnwagen des Besitzers da,wo es Sprechstunden und die Anschrift desselbigen gibt.
Hallo Olaf...
ja das ist so eine Sache, der Platzwart ist nur Samstags da... und immer wenn ich ihn sehe spreche ich ihn auf den Vertrag an, es heißt dann immer, habe ich vergessen bringe ich kommenden Samstag mit.... Und die Person der unter der Woche für Ordnung auf dem Platz halten soll, ist momentan etwas verkracht mit dem Hausherrn, somit heißt es von diesen, melde dich beim Chef der gibt dir schon Antwort.... Also genauso schlau wie vorher... Ich werde mit dem Vertrag mal zum RA gehen und mal nachfragen. Ich danke auch dir für deine Antwort :)