Kaution bezahlt - Mietvertrag noch nicht unterschrieben

6 Antworten

Hallo , Also zu erst werde ich ihm ein schaden Protokoll auflisten und im ein Termin aufsetzen. Die Mängel in “dein neuen” Wohnung zu beseitigen MIT TERMIN von 14 Tagen. Falls es nicht bringen soll, nach ablauf dieses Termin , werde ich das verhältnis zwischen Vermieter und Mieter abrechen, mit dem Begründung: Beim einzin waren schon solche und solcher Mängel, die worden bis jetzt nicht beseitigt und ich nehme solche Wohnung gar nicht an.(Immer Einschreiben versenden ) Was noch sehr wichtig ist, du möchtés gerne wissen wo ist das Geld..??wie ist er eingelegt ..?? Sparbuch, Konto usw. Es geht um deine Zinsen und Sicherheit. Aber alles schriftlich. Dan kannst du auch schon auf der harte Tour(so was wie MIETMINDERUNG von 20 %) .Da zu braust du kein Anwalt und kein angst. Du muss nur entscheiden wo was hin gehört . Nur kein Angst .

Dass zuerst der Mieter unterschreibt, ist völlig üblich. Ich mache das nur so. Daran ist nichts Kurioses.

Eine Kleinreparaturklausel ist auch völlig rechtsüblich.

Auch nichtige Vertragsklauseln können problemlos unterschrieben werden, die bleiben auch weiterhin nichtig, trotz Deiner Unterschrift.

Wenn Du den Vertrag nicht unterschreibst, kommt auch kein Vertragsverhältnis zustande. Du kannst dann Deine Kaution zurück verlangen.

Ein konkludentes Einverständnis für ein Vertragsverhältnis sehe ich in dieser voreiligen Zahlung nicht, da ein schriftlicher Vertrag vorliegt und dem entsprechend ein mündlicher Vertrag wegfällt.

Ich habe hier noch etwas in diesem Forum gelesen, wonach ich eventuell bereits einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen habe?! Da ich durch die Kautionszahlung die Absicht bekundet habe, die Wohnung nehmen zu wollen?

Danke erstmal an die guten Antworten! Das hilft mir schon viel weiter. Ich werde aber auch gleich wieder beim Mieterschutzbund anrufen, bisher war besetzt.

Hallo, erstens Du solltest zum Mieterbund gehen. 2. Die Mängel müßen alle protokolliert werden und von beiden Parteien unterschrieben werden. Zeit bis die Mängel beseitigt werden müßen, nicht vergessen. Hast Du eine Quittung daß Du die Kaution geleistet hast? Genaue Summe einsetzen. Du hast ja noch keinen Vertrag unterschrieben, da kannst Du davon zurücktreten.( Rücktrittsrecht)Die geleistete Kaution mußt Du Notfalls einklagen. Vieleicht könnt Ihr euch noch einigen. Viel Glück im neuen Heim.

wenn du da raus willst, nimmst du dir am besten nen guten Anwalt oder versuch mal mit der Vermieterin zu sprechen ob sie die Kaution so zurückzahlen kann weil ja noch kein Vertrag zustande kam und du es dir anders überlegt hast.