Ich habe die Kaution einzahlt, aber ich habe der Vertrag noch nicht untergeschrieben.kann ich die Kaution zurückbekommen?

5 Antworten

In nicht mehr ferne Zeit hat ein kollege mir informiert, ich soll die Kaution zurückbekommen, weil ich der Vertrag mit der Vermieter noch nicht unterschrieben haben, und Die Quittung hat auch nur die Vermieter untergeschrieben hat.

Dein Kollege kennst sich mit Mietrecht nicht aus.

Du wirst es schwer haben, das Geld wieder zu bekommen.

Im Gegenteil. wenn Du klagst, wird ein Anwalt des Vermieters es erreichen, dass Du sogar noch mehr zahlst, weil es zumindest einen mündlichen Vertrag gab.

Ihr wart Euch einig und Du hast die Kaution bezahlt.

 ich kenne die Rechte nicht. . 



Wenn man Rechte und Verträge nicht kennt sollte man Personen mitnehmen die das ein wenig mehr verstehen und sich von denen beraten lassen.

Es gibt nicht nur mündlich Vertrag, sondern auch ein Papier. Sie hat die Quittung und die Bedingung auf ein Papier geschrieben und unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.Vielleicht kann das Papier vor Gericht funktioniert, vermute ich.


@ruoNix

Dann frage halt einen Anwalt wie er die Sache beurteilt.

 Weise ihn auf einen mündlichen Vertrag hin und ob diese Vereinbarung als sittenwidrig zählen kann.

Eine Kaution ist dazu da, dass der Vermieter sich schadlos halten kann, wenn es z.B. beim Auszug Schäden an der Wohnung gibt oder wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlt.

Wenn Du jetzt das Mietverhältnis nicht antritt, kann die Vermieterin - wenn ihr dadurch ein Schaden entstanden ist - die Kaution einbehalten.

Das setzt aber immer voraus, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist und das ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. 

Unterschrieben hast Du ja offenbar nichts. Aber auch Dein Versprechen kann als inoffizieller Mietvertrag angesehen werden. Bleibt der Schaden, der nachzuweisen ist. Hat sie die Wohnung schon wider neu vermietet?

Mein Tipp: Geh zur Mieterverein Hamburg. Die beraten Dich kompetent und umsonst (oder zumindest sehr preisgünstig). Und die können Dir auch sagen, ob Du an eine bekannte Betrügerin geraten bist.

Hallo,

hast du die Wohnung besichtigt/gesehen? Es gibt auf mehreren Immobilienseiten Betrüger, die Wohnungen anbieten, die nicht existieren.

 ja, ich habe dort schön besichtigt. die Wohnungen sind existieren. 

Ich habe sie deswegen versprochen, am 1.Februar der Vertrag zu
unterschreiben und die Wohnung zu mieten. 

Anderenfalls darf ich die Kaution nicht wieder bekommen. Ich habe die Bedingungen angenommen.

auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag! insbesondere, wenn du die bedingungen angenommen hast.

Sie hat die Quittung und die Bedienung auf ein Papier geschrieben und
unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.

ob du die quittung unterschrieben hast, spielt keine rolle. nur der empfänger quittiert den empfang, nicht der geber!

weil der deutsche Recht der Wohnung ist so: Erst mal Vertrag unterschreiben, dann Kaution bezahlen.

nein. wenn du das ´deutsche recht´ kennen würdest, hättest du diese fehler nicht begangen. du bist einen wirksamen vertrag eingegangen. ihr seid euch nicht nur über die wohnung, sondern auch das datum einig gewesen; daraufhin hast du die kaution bezahlt, hast also dein einverständnis nochmals unterstrichen.

wenn du es dir nun anders überlegt hast mit der wohnung, kannst du den mündlich geschlossenen vertrag ordentlich mit einer frist von 3 monaten kündigen (bedarf der schriftform).

Diese Geschichte passiert Ende Januar. Ich möchte mich erst nun die Sache beschäftigt. Ist das zu später?

naja, damit verlängert sich halt das ´mietverhältnis´. es ist nicht die schuld der vermieterin, wenn du die mietsache nicht in anspruch nimmst.

Sie sagte ihre Wohnung ist sehr beliebt. Wenn ich nicht schnell entscheiden, bekomme ich keine Chance. Die Vermieterin kennt natürlich doch diese Rechte, aber sie hat mich diese komische Bedingungen vorschlagen und die Kaution einfach geholt. Zweite Punkt ist es, ich kenne die Rechte nicht. Ich hat deswegen die Bedingungen angenommen und die Kaution eingezahlt.

Es ist nicht meine ursprüngliche Wille, die Bedingung zu annehmmen. Ich werde angelügt. 

Das Papier bzw. die Quittung hat sie ja geschrieben und unterschrieben. Es kann beweist dass, die Vermieterin die Kaution geholt hat.

Es kann aber nichtbbeweist dass,  ich die Bedingungen einverstanden habe, da ich noch nicht untergeschrieben.

wenn du es dir nun anders überlegt hast mit der wohnung, kannst du den mündlich geschlossenen vertrag ordentlich mit einer frist von 3 monaten kündigen (bedarf der schriftform)

Das heißt sollte ich ihr noch die Miete für 3 monaten bezahlt,und danach die mündlich Vertrag kündigen?und dann werde ich die Kaution bekommen?

...

Ich würde in der nächsten Woche zur zur Mieterverein Hamburg zu Beratung.

@ruoNix

ja, das solltest du unbedingt machen! ich hatte meine antwort dahingehend noch editiert, aber das ist wohl nicht mehr gespeichert worden :o(

es ist schwer, solche fragen richtig zu beantworten, wenn man die unterlagen (quittung) etc. nicht kennt oder die höhe der miete usw.

wenn du zum mieterbund gehst: ruf vorher dort an und lass dir einen termin geben! sonst wartest du ewig oder wirst auf einen anderen tag verschoben.

falls du dort noch nicht mitglied bist, musst du dich dort erst als mitglied registrieren. der beitrag kostet zwischen 50,-- und 100,-- (im jahr! das ist immer noch billiger als ein anwalt und da du dich mit dem mietrecht nicht auskennst, wirst du den verein noch öfter brauchen). danach hast du sofort anspruch auf juristische beratung. wenn erforderlich, schreiben die auch die vermieterin an (kann eine gebühr kosten).

nimm zu diesem termin alles mit, was du hast (z.b. quittung). und fertige vor dem termin ein gesprächsprotokoll an, also wann welche gespräche mit der vermieterin stattgefunden haben. versuche dich daran zu erinnern, was da in den letzten monaten alles stattgefunden hat. wenn du das nicht darlegen kannst, wird es schwierig mit der beratung.... viel glück!

Die frage hier ist doch eher, warum zahlt man 1.050,- Euro Kaution wenn man gar keinen Mietvertrag macht oder machen will.

Außerdem gilt auch ein mündlicher Vertrag, den du ja eingegangen bist wenn du gesagt hast, dass du am 01.Februar dann unterschreibst. Durch die Kautionszahlung warst du mit allem einverstanden.

Wenn du das etwas wieder haben möchtest,  bleibt dir sicher nur der Rechtsweg.