Mietvertrag gültig obwohl falsch unterschrieben?

5 Antworten

Unsere Vermieter haben den Vertrag wie folgt unterschrieben; die Frau bei "Vermieter" aber der Mann bei "MIeter"- ist das schlimm?

Nein nicht schlimm.

Der Vertrag ist trotz de Formfehlers wirksam. alle Vertragsparteien haben unterschrieben und das ist, was zählt.

Das ist nur ein Formfehler, und deshalb ist der Vertrag nicht ungültig. Das ist also nicht schlimm.

Ist nicht schlimm. Hauptsache alle am Vertrag beteiligten Personen haben unterschrieben.

Nein: Solange alle Beteiligten, also die eingangs unter Mieter und Vermieter genannten Personen eigenhändig unterschrieben haben und die Indentität der Handelnden erkennbar ist, kommt es auf die Zuordnung zu vorgedrucktem Text nicht an.

Nicht umsonst ähneln Unterschriftseiten bei Notarverträgen eher einer Abteilungskarte zum Geburtstag, wo jeder beliebig unterschreibt, der Notar mit dem Zusatz "Not." :-)

Ich würde da meine Unterschrift(en) als Mieter einfach darüber oder darunter setzen und den vorgedruckten Text "Vermieter"/"Mieter" durchstreichen und fertig.

G imager761

Der Vertrag wurde nicht korrekt unterschrieben. Solltet Ihr Euch mit den Vermietern mal so richtig in die Wolle bekommen und das ganze vor Gericht enden- dann zählt dort die Unterschrift des Mannes als das, was er unterschrieben hat- nämlich als Mieter. Das kannste im "ernstfall" gemeinerweise für Dich nutzen.

anitari  26.03.2014, 08:25
dann zählt dort die Unterschrift des Mannes als das, was er unterschrieben hat- nämlich als Mieter.

In Normalfall sind die Namen aller am Vertrag beteiligten Personen + der Bezeichnung zu welcher Vertragspartei sie gehören, Mieter oder Vermieter, im Vertrag genannt.

Und das zählt am Ende.

Das hier die Vermieterin aus versehen bei Mieter ihre Unterschrift gesetzt hat ist irrelevant.

imager761  26.03.2014, 08:31

dann zählt dort die Unterschrift des Mannes als das, was er unterschrieben hat- nämlich als Mieter.

Rechtsirriger Blödsinn. Wenn die "Vermieter Max und Inge Müller" einen Mietvertrag schliessen und beide, er mit M.(ax) Müller erkennbar unterzeichnet, ist der wirksam, auch wenn er im "falschen" Unterschriftsfeld landet :-)

Das kannste im "ernstfall" gemeinerweise für Dich nutzen.

Diese Behauptung ist blanker Unsinn - im Zweifel gilt der gemutmaßte Willen der vertragschliessenden Parteien, der hier trotzdem anzuwenden ist :-O

G imager761