Was passiert wenn ein Vertrag falsch betitelt ist?

2 Antworten

Was mein Vorredner wohl meinte, ist, dass man im Zweifelsfall aus dem Inhalt des Vertrags und dem dahinterstehenden Willen, schliessen wird, um was für einen Vertrag es sich handelt.

Mit dem Teil "unter Einbeziehung des Empfängerhorizontes des Empfängers" bin ich übrigens nicht einverstanden. Der Vertragnehmer kann sich ja immer durch eine Person beraten lassen, die die Konsequenzen des Vertrags versteht (und ihm vermitteln kann).

Wenn der Empfängerhorizont eine wesentliche Rollen spielen würde, dann würde ja gar kein Vertrag mehr abgeschlossen werden können.

Man denke hier nur an Verträge mit öffentlioch rechtlichen Behörden. Oder die AGB der Telekommunikationsunternehmen, die ja auch zu den Verträgen gehören.

Es kommt im Wesentlichen darauf an, was das Wesen der Regelung entspricht, was die einzelnen Parteien mit dem Vertrag regeln wollten bzw. eventuell auch unter Einbeziehung des Empfängerhorizontes des Empfängers.

Wenn also ein Pachtvertrag (Gebrauchsüberlassung mit Fruchtziehung gegen Entgelt) geschlossen wurde, dieser aber nur als Mietvertrag (Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt) bezeichnet wurde, besteht dennoch ein Pachtvertrag, weil dieser dem Wesen nach geschlossen wurde und zwischen den Parteien auch Einigkeit bestand, dass ein solcher Vertrag geschlossen werden sollte bzw. bei ein vorgefertigten Vertrag einer Seite die andere Seite davon ausgehen musste, dass es ein solcher Vertrag ist.

Es ist dahingehend also sehr genau zu lesen und die Geschichte zum Vertragsschluss zu beleuchten (eventuell auch der vorvertragliche Schriftverkehr), um eine direkte Wertung vorzunehmen.