Kaution zurück bekommen wenn kein Vertrag unterschrieben wurde

15 Antworten

Die Antwort hängt wesentlich davon ab, welche Bedingungen an die Zahlung der Kaution geknüpft sind. - Lies' mal deinen Vertrag durch.

Wenn aber die Angaben zu dem angemieteten Objekt fehlerhaft, oder falsch sind, wie du behauptest, dann hast du gute Gründe bei Rücktritt vom Vertrag die Vorausleistungen wieder erstattet zu bekommen. - Ob dies problemlos läuft, hängt auch davon ab, wie seriös der Makler ist.

Wenn es jedoch Probleme gibt, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreiten.

Es gibt kein Vertrag, den ich unterschrieben habe.

@beatart

Aufgrund welcher (hoffentlich schriftlichen) Vereinbarung und Bestätigung hast du dann die Kaution geleistet? - Ich ahne damit bereits Böses, wenn ich an deine Rückforderung denke.

@homme

E-Mails.

@beatart
E-Mails.

Hoffentlich von einem in Deutschland ansässigen, zumindest aber deutschsprachigen Vermieter mit Konto in Deutschland

@anitari

Natürlich.

@beatart

Na dann viel Glück!

Bei der Schlüsselübergabe stelle ich mir fest, dass die Größe der Wohnung nicht entspricht, was der Makler mir gesagt hat.

Hast Du die Schlüssel angenommen? Wenn ja, ist auch ohne Unterzeichnung des Mietvertrags ein Mietverhältnis zustande gekommen.

Aufgrund der erfolgten Mietzahlung und der Annahme der Schlüssel wäre hier ein Vertragsverhältnis aufgrund konkludenten Handelns entstanden.

Nein, ich habe noch keinen Schlüssel.

ich habe mir eine Wohnung gefunden und den Kaution mit der Miete für den ersten Monat in Höhe von 1100 Euro überwiesen

damit dürfte schon ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen sein, unabhängig ob du schriftlich unterschreibst. Auch dürfte es schwer werden, die Aussage des Maklers zu beweisen.

Warum sollte es ein Mietvertrag zustande gekommen sein? Ich habe doch keine Schlüssel, keinen Vertrag habe ich unterzeichnet. Ich will die Wohnung nicht haben und will mein Geld jetzt zurück. Sie haben auch kein Anspruch auf mein Geld, weil Bezahlen des Kaution muss zuerst nach dem Unterschreiben des Vertrages ausgefüllt werden.

@beatart

Durch deine Überweisung der Miete und Kaution. Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich mit Unterschrift verfasst werden.

@peterobm

Habe heute meine Überweisung gestoppt.

So ganz verstehe ich die komische Reihenfolge nicht: Es gab zuerst die Überweisung der Kaution, dann eine Schlüsselübergabe und der Mietvertrag war noch gar nicht unterzeichnet? Das ist nicht normal. Normalerweise geht es doch so: Du erhälst ein Expose vom Makler (darin steht die Wohnungsgröße) und du guckst dir die Wohnung an. Dann unterzeichnest Du den Mietvertrag, dann überweist Du die Kaution und dann erhälst Du den Schlüssel. Alles andere ist unseriös. Fordere schriftlich die Kaution zurück und begründe es damit, dass aufgrund falscher Angaben der Mietvertrag nicht zustande kommt. Setze eine Frist für die Rückzahlung. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, würde ich mich an die Polizei und an den Verbraucherschutz wenden - ich habe nämlich das Gefühl, dass die das bestimmt öfters so machen und so abkassieren.

Nein, es war noch keine Schlüsselübergabe. Ich habe keine Schlüssel, kein Vertrag. Ich habe nur die Kaution überwiesen. Und nun will ich diese Wohnung nicht haben. Deswegen will ich auch mein Geld zurück.

Ja, du müsstest das über den Herausgabeanspruch nach §812 BGB einfordern können. Das Bezahlen der Miete + Kaution könnte man aber auch als Einverständnis zum Mietvertrag auslegen, dann sähe das anders aus...