Gartepacht/Kaution?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt jetzt auf den Vertrag an. Evtl. müsst ihr den Garten eine bestimmte Zeit lang pachten oder so. Aber dazu müsste man den Vertrag kennen. Ansonsten ist eine Kaution zurückzuzahlen, wenn der Gegenstand, für den sie hinterlegt wurde, wieder schadenfrei zurückgegeben wurde.

Ne es gibt keine bestimmte Laufzeit oder eine andere schriftliche Vereinbarungen die festhält oder ausschließt das die Zurückzahlung der Kaution ausschließt.

@LeonA8897

Dann schreibt denen einen Brief, (kein E-Mail oder Ahats-App) indem Ihr die Rückzahlung anmahnt, 14 Tage Zeit geben.

Dann holt euch Rat von einem Anwalt. Eine Kaution muß zurück gegeben werden, wenn ihr nichts beschädigt habt. Was die im Gartenverein so sagen, kann manchmal haarsträubend sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da kann der Anwalt aber mehr kosten als die Kaution.

Von Kaution bei einem Garten habe ich noch nie gehört.. Bei Übernnahme zahlt man dem Vorpächter etwas für das, was auf dem Garten ist (Laube etc.) und kauft dieses. Den Garten selbst pachtet man und zahlt eben jährlich Pacht