Grundstückverbot?

4 Antworten

Der Vermieter darf niemandem verbieten, Deine Mitsache zu betreten, z.B. um Dich zu besuchen. Der Besucher dürfte sogar mehrere Wochen in Deiner Mietsache übernachten.

Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn der Vermieter Besuchern den Zugang verweigert (LG Gießen).

Nein. Du hast das Grundstück mit Restaurant gemietet. Dein VM hat gegenüber deinem Vater kein Hausrecht.

Im Gegenteil, du hast das Hausrecht, den Vermieter von dem von dir gemieteten Gelände zu verweisen.

Das Recht hat Dein Vermieter nicht. Du kannst in den Räumen die Du gemietet hast empfangen wen Du willst.

BaronSchmul  05.04.2019, 16:53

Erläutere sie die Unterschiede Miete-Pacht.

Es ist Pacht, nicht Miete.

Judith171  05.04.2019, 17:17
@BaronSchmul

Der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist unter anderem, dass die Pacht nicht den Regel des Mieterschutzes unterworfen ist.

Es kann praktisch alles vereinbart werden.

BaronSchmul  05.04.2019, 21:34
@Judith171

Pacht erlaubt "Fruchtgenuss", eine wirtschaftliche Nutzung der Immobilie.

Nein, hat der Verpächter nicht, das Hausrecht geht auf ihn, den Pächter, über.