Unerlaubter Brunnen im Garten?

5 Antworten

Den Garten darfst du nicht betreten. Aber Reden hilft mitunter und wirkt Wunder! Frage ihn doch und wenn er bejaht, dann kläre ihn auf, dass es nicht erlaubt ist. Oder ist es erlaubt? Keine Ahnung wer die Genehmigung erteilen müsste. Der Verpächter, der Verein...?

In der Regel muss ein Brunnen bei der zuständigen Behörde genehmigt werden. Welche das im Einzelfall ist, hängt immer von der Kommune ab.

Reden hilft bei denen nicht mehr 2 wollten mir Wochenende schon an die Wäsche

@Zeggel

Dann frage schriftlich bei denen an und lasse dir die Baugenehmigung zeigen. Ansonsten informiere das Ordnungsamt. Sind die dafür zuständig?! Und die wollten dir an die Wäsche??? Was sind das denn für Zustände bei euch? Bei so was hilft nur Anzeige erstatten, wenn es zur Androhung von Gewalt kommt. Du bist doch zweiter Vorsitzender?! Könnt ihr denen nicht kündigen aufgrund dessen? Ist doch kein rechtsfreier Raum so ein Schrebergarten - eher im Gegenteil ;-).

Reden machen wir seit Jahren und es ist laut Gartenrahmenordnung strickt verbotenen

@Zeggel

Es gibt doch sicherlich eine Satzung in der steht was bei Verstössen wie geahndet wird... Kann doch nicht so schwer sein denen zu kündigen.

@Kessie1

Leider doch da unser Vorstand der Stadt nur dass Geld kassiert aber nichts dagegen unternimmt es werde auch Teiche zerstochen und Hecken tot gespritzt und wir hören immer nur wir sollen es beweisen!

@Kessie1

Hier geht es doch gar nicht um Satzungen, der Verein könnte eh keinen Brunnenbau erlauben, das kann nur die zuständige Behörde.

@Zeggel

Der Vorstand der Stadt? Seit wann haben Städte Vorstände? Meinst du den Bügermeister? Den gaht das gar nix an. das ist Sache des Wasserwirschaftsamtes oder des Umweltamtes.

@Bitterkraut

geht ja offensichtlich nicht nur um den Brunnen... Und ja, nur die bhörde kann den Brunnen erlauben oder einen Abriss fordern. Aber diese Zeitgenossen scheinen ja eher nicht "nett" zu sein :-). Und wenn man Jemanden "angeht", dann kann vielleicht die Satzung helfen Denjenigen zu entfernen?! Keine Ahnung! Ist auch schwer aus der Ferne das zu beurteilen. Mich persönlich würde der Brunnen auch nicht stören, aber ich bin auch kein Fan von Schrebergärten und Vorschriften ;-).

@Kessie1

In der Frage geht es um unerlaubten Brunnenbau. Es darf nun mal nicht jeder das Grundwasser anzapfen.

@Bitterkraut

Ja, du hast ja recht ;-)... nur waren wir irgendwie schon weiter mit der Sache und FS schrieb, dass man ihm Schläge androhte. Und man weiß ja auch gar nicht, ob die eine Genehmigung haben. Das wäre ja erstmal wichtig zu wissen.

@Kessie1

Ob die eine Genehmigung haben, prüft die Behörde. Es würde mich aber wundern.

@Bitterkraut
Ob die eine Genehmigung haben, prüft die Behörde. Es würde mich aber wundern.

Mich auch, aber dann hat man wenigstens die Handhabe die Behörden los zu schicken um das zu klären... Dann muss man sich gar nicht mehr mit den Leuten absabbeln. Tipp an die Behörden und es geht seinen Gang ;-).

Der Ortsbeirat der für alle Gartensparten hier verantwortlich ist

@Zeggel

Wende dich an die zuständige Behörde und nicht an irgendwelche Beiräte. Die sind nicht zuständig für unerlaubten Brunnenbau.

@Zeggel

Ich kann nur sagen, wie ich es sehe: ich lebe in einer Siedlung mit WEG. Vor Jahren wurden gleiche Häuser angelegt mit einer Mitgliedersatzung in der steht was man darf oder nicht... Heute, über 50 Jahre später, macht hier eigentlich jeder was er will... Persönlich finde ich das auch völlig egal. Solange mich damit Niemand nervt oder er sein Haus und seinen Garten so verschandelt, dass es mich irgendwie stören müsste...

@Kessie1

Keine Vereinssatzung kann Gesetze oder Gemeideverordnungen aushebeln. Wie gesagt, hie rist eine Behörde zuständig und nicht irgendwleche Satzungen.

Brunnenbau ist genehmigungspflichitig!

@Bitterkraut

Ja, das ist doch jetzt klar. Darum geht es ja aber auch nicht (nur)... Mit der Satzung war ja auch nur gemeint, ob man solche Leute irgendwie vor die Tür bekommt. Gerade in Hinblick auf die angedrohten Schläge. Vergiss mal die Baustelle mit dem Brunnen ;-)... Das kann und muss man dann ja mi der zuständigen Behörde klären ob überhaupt eine Genehmigung vorliegt.

@Kessie1

Warum soll ich die Frage vergessen und mich auf Nebenschauplätze begeben?

@Bitterkraut

:-)... Hast ja recht... Die Frage ist ja auch jetzt beantwortet.

Du darfst das Grundsctück nicht so ohne weiteres ohne Erlaubnis des Pächters betreten.

Aber der Brunnen ist genehmigungspflichtig. Wenn der Pächter keine behördliche Genehmigung für den Brunnenbau hat, dann macht er sich strafbar. Und wenn du als Verantwortlicher davon weißt und es nicht zur Anzeige bringst, dann machst du dich ebenfalls strafbar. Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Verlange vom Pächter die amtliche Genehmigung, und wenn die nicht vorliegt, dann bist du zur Anzeige verpflichtet!

Der Grund: der Brunnen ist eine Trinkwassergefährdung. Erstens kann durch solch einen »wilden« Brunnen die wasserführende Schicht kontaminiert werden. Zweitens hat vielleicht schon ein anderer das Recht an dieser wasserführenden Schicht erworben. Drittens kann dieses Grundwasser bereits durch eine andere Ursache kontaminiert sein (Mülldeponie, Friedhof, Nitrat- und Pestizidbelastung durch die Landwirtschaft etc.) und damit eine Gefährdung für die Konsumenten darstellen. Auch indirekt; über die Pflanzen, die damit gegossen werden.

Und wenn du als Verantwortlicher davon weißt und es nicht zur Anzeige bringst, dann machst du dich ebenfalls strafbar. 

Das stimmt nicht. Es gibt hier keine Anzeigepflicht. Ansosnten stimme ich mit dir pberein. Ich würde den Brunnen derr Wasserschutzbehörde melden, die müssen dann tätig werden.

@Bitterkraut

Ich habe soeben einen Wasser- und Umweltchemiker gefragt, den ich gut kenne. Die Sache ist ernster als viele glauben. Und in einem solchen Fall macht sich ein Eigentümer oder Verwalter durch Unterlassung strafbar, weil er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

@GrafTypo

Na klar, das glaub ich dir jetzt, dass du mal eben eine Fachmann, der auch noch Jurist ist, sprechen konntest.

@Bitterkraut

Jurist nicht. Aber Dipl.- Chemiker Dr. rer. nat. mit Fachgebiet Siedlungswasserbau und REACH-Experte. Der Fachmann ist eine Fachfrau und zufällig mit mir verheiratet.

Aber wenn du ihr und mir nicht glaubst, dann kannst du z. B. bei der Wasserchemischen Gesellschaft oder dem Umweltbundesamt oder dem entsprechenden Landesamt eine telefonische Beratung erhalten.

Das Problem für mich ich muss erstmal feststellen ob es an dem ist den Baumaßnahmen und den Angaben an dritter wurde einer gebohrt aber das ist eben nur eine Vermutung mir fehlt der Beweis. Darum die Frage nach dem Betrittsrecht . Ich muss wenn ich es anzeigen möchte ja Beweis dafür vorbringen. Ärger gibt es ja schon lange mit denen das ist kein Garten sondern Feierstätte für schwere Jungs

Mach nicht den 31 und lass ihn in Frieden

Du musst den Garten ja gar nicht betreten. Fordert den Pächter zu einer Stellungnahme auf .

Ein Brunnen ist i.d.R. so oder so meldepflichtig. Wenn du also direkt das große Fass aufmachen willst, gibt es deinerseits ne kleine Info an die zuständige Behörde. Die prüfen das dann schon 🙄

Ein Brunnen ist nicht meldepflichtig, aber genehmigungspflichtig, vor dem Bau.

@Bitterkraut

Gut...dann eben so. Aber das meinte ich damit...Aber danke für die Korrektur. :-)

Nö, du darfst aber der zuständigen Behörde bescheid geben und die werden dann das Grundstück betreten und sich darum kümmern.

Was würdest du denn auf dem Grundstück ausrichten können? Nix.

Du darfst das Grundsctück nicht so ohne weiteres ohne Erlaubnis des Pächters betreten.

Aber der Brunnen ist genehmigungspflichtig. Wenn der Pächter keine behördliche Genehmigung für den Brunnenbau hat, dann macht er sich strafbar. Und wenn du als Verantwortlicher davon weißt und es nicht zur Anzeige bringst, dann machst du dich ebenfalls strafbar. Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Verlange vom Pächter die amtliche Genehmigung, und wenn die nicht vorliegt, dann bist du zur Anzeige verpflichtet!

Der Grund: der Brunnen ist eine Trinkwassergefährdung. Erstens kann durch solch einen »wilden« Brunnen die wasserführende Schicht kontaminiert werden. Zweitens hat vielleicht schon ein anderer das Recht an dieser wasserführenden Schicht erworben. Drittens kann dieses Grundwasser bereits durch eine andere Ursache kontaminiert sein (Mülldeponie, Friedhof, Nitrat- und Pestizidbelastung durch die Landwirtschaft etc.).

@GrafTypo

Ich weiß, dass Brunnenbau genehmigungspflichtig ist, und ich sag ja auch nix gegenteiliges. Anzeigepflchtig ist die Sache aber nicht. Strafbar macht sich ggf, nur der Brunnenbauer. Weißt du auch,nach welchem § das strafbar ist?