Darf der Vermieter zur Gartenpflege jederzeit und ohne Vorankündigung das Grundstück betreten?
Wir haben eine Mietwohnung mit Terrasse und Garten. Die Pflege des Gartens (in erster Linie Rasen Mähen, Büsche schneiden etc.) obliegt unserem Vermieter- hierfür zahlen wir auch. Nun zu meiner Frage: darf der Vermieter JEDERZEIT und ohne jegliche Vorankündigung den von mir gemieteten Garten betreten, um selbige Gartenarbeiten zu verrichten?
Die Problematik besteht sowohl in einem ständigen Gefühl des "jetzt könnte er gleich um die Ecke kommens"- da der Garten nicht vollständig umzäunt ist und er ihn somit einfach betritt, als auch in der unschönen Situation, mit Gästen auf der Terrasse zu sitzen- und plötzlich steht der Vermieter davor und werkelt... Zudem mäht er den vorderen Teil der Wiese nicht, wenn die Blumenkübel (seiner Meinung nach) zu weit vorne stehen-(weil dies der Wendekreis des Rasenmähers nicht zulasse...) und weigert sich gleichzeitig, mir zumindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben, damit ich die Pflanzkübel wegrücken kann... Also: kann er nach eigenen Gutdünken und ohne mir zumindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben mein Grundstück betreten und dort arbeiten- oder muss dies im Rahmen einer Absprache (oder zumindestens kurzfristigen, eintägigen Vorankündigung) stattfinden? Über eine Antwort würde ich mich wirklich freuen, Rotlocke
5 Antworten
Ist der Garten an euch mitvermietet? Oder ist das nur eine Grünanlage, an deren Pflege ihr euch durch Betriebskostenumlage beteiligen müsst bzw. diese insgesamt zahlen sollt (geht nur wenn so mietvertraglich vereinbart). Sollte der Garten an euch mitvermietet sein, hat der V. da nix zu suchen. Wenn nicht, ist das sein Recht. Die Konstellation wäre in diesem Fall schwierig. Ihr müsstet euch da tatsächlich einiugen.
Lese grad, dass der Garten mitvermietet wurde. Demzufolge seid ihr Besitzer des Gartens für die Mietzeit und habt das Hausrecht für diesen wie auch eure inneren Mieträume. Der Verm. hat dort ohne eure Zustimmung zu keiner Zeit Zutrittsrecht. Ihr könnt den Garten nach eurem Belieben nutzen.
Definitiv nicht und zwar aus den Gründen die du ja selber aufgeführt hast.
wenn ihr das grundstück mitgemietet habt, sollte eigentlich die pflege und termine im mietvertrag enthalten sein.
ansonsten muss er sich anmelden.
Offener Garten, wo der Vermieter als Eigentümr nicht rein darf, paß auf das du nicht eine Retourkutsche bekommst, volle Ausschöpfung des Mietspiegels gfls. eine Kündigung.
Hach- klar hast Du da Recht- so ein unschöner Streit kann immer der Anfang eines echt unschönen Machtkampfes sein...Aber wir befinden uns mittlerweile sowieso in einer...ähem, sagen wir mal sehr angespannten Phase, sodass ich nunmehr das Gefühl habe, mir nur noch über eindeutige Rechtsgrundlagen Gehör verschaffen zu können....traurig, nicht wünschenswert aber leider wahr...
Nein, das darf er nicht. Er muß seinen Besuch vorher ankündigen.
Ja,klar!
So ist es.
Ach wie nett- vielen vielen Dank für die schnelle Antwort. Und diese Ankündigung gilt auch für regelmäßige Arbeiten, die er lt. Mietvertrag zu erledigen hat?