Vermieter muß Genehmigung besorgen wenn er Grundstück als Wohnwagenstellplatz vermietet

3 Antworten

Wenn Du Dir ein Ladenlokal anmietest, welches ausdrücklich als Gewerbefläche ausgewiesen ist, heißt das noch lange nicht, dass Du hier auch jede Art von Gewerbe wie zum Beispiel einen Gastronomiebetrieb betreiben darfst. Denn hierfür gelten besondere baurechtliche Vorschriften wie Kühlmöglichkeiten, hygienische Baumaterialien wie Fliesen usw.

Genauso musst Du Dich bei dem angemieteten Grundstück erkundigen, was hier erlaubt ist und wofür Du möglicherweise noch zusätzliche Genehmigungen benötigst oder ob es hier Auflagen gibt.

Entweder muss ein Stellplatz für Wohnwagen oder das Aufstellen des Wohnwagens bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigt sein. Die Bauaufsicht kann sich also aussuchen, ob sie dem Grundstückseigentümer odere dem Wohnwageneigentümer eine Verfügung schickt.

Davon unabhängig kannst du den Vermieter auf Schadenersatz verklagen, wenn er Dir das Grundstück ausdrtücklich für das Aufstellen des Wohnwagens vermietet hat.

ich denke der Vermieter hat da einiges nachzuholen und das auf seine Kosten. Klar muß vorher das Bauamt eingeschaltet werden. Auch ein Wohnwagen benötigt Abwässer und andere Sachen