Grundstück mit fremder Garage erworben, Rechtslage?

1 Antwort

Erste Gegenfrage, stehen diese Garagen im Osten? Dann betrachte den Rest unter Vorbehalt ( siehe Link) 

http://www.anwaltskanzlei-roland-scholz.de/garagen_auf_fremden_grund_-_die_aktuelle_rechtslag.html

Im übrigen: Den Nutzer der 2. Garage kannst du nur durch "Beobachtung" und Detektivarbeit rausfinden. Nachricht an das Garagentor sich bitte bei euch zu melden. Nachbarn befragen. Radikalere Variante Zufahrt versperren/ euere Kontaktdaten hinterlassen und abwarten was geschieht. 

Dann gibt es den Spruch Grund und Boden zieht an. Würdest du jemand Pacht zahlen für etwas was du selbst errichtet hast? Kaum. Etwas anderes wäre, wenn es hier um eine Überbaurente gehen würde. Wer ist denn Eigentümer der restlichen 10% der Garage? Der Pächter der einen Garage? 

Was mich wundert, ist euer Verkäufer. Der sollte doch eigentlich wissen, wer auf seinem Grundstück etwas baut, falls er es nicht selbst war., 

Violetlilac 
Fragesteller
 18.08.2017, 11:44

Ja, stehen in den neuen Bundesländern. 

Natürlich ist es seine Garage. Und er soll auch für diese nicht zahlen. Sondern für das Land auf dem sie steht. Schließlich bezahlen wir für ihn Grundsteuer... Auf wessen Land die restlichen 10 % aufstehen, weiß ich nicht, vermute aber dass das Land der Gemeinde gehört, da auch ein Fußweg / Straße angrenzt. 

Vermutlich standen die Garagen auch schon, als unser Voreigentümer gekauft hat.

kabbes69  18.08.2017, 18:06
@Violetlilac

Natürlich ist es seine Garage.

^ Daher die Frage nach Standort.  Natürlich ist das nicht! Wenn du dir den verlinkten Artikel durchgelesen hast, könntest du nach meinem Verständnis von deinem bekannten Pächter bei Beendigung des Nutzungsvertrages der dann noch aus DDR Zeit stammen muss, die hälftige Abbruchkosten verlangen. 

Falls die 2. Garage nicht mehr genutzt wird und es keinen Vertrag (aus DDR Zeit) mehr gibt, ist sie in dein Eigentum übergegangen, soweit sie auf deinem Grundstück (also zu 90 %) steht. Die Rechtsgrundlagen hierfür kenne ich nicht und meine Ansicht stützt sich nur auf meinen ergoogelten Informationen. Ob du die Garage jetzt einfach neu verpachten kannst oder ob der Nutzungsvertrag hierüber theoretisch bei Land/Gemeinde als angrenzender Eigentümer geführt sein könnte, kann ich nicht beurteilen. Vor allem da ich hier teilweise widersprüchliche Infos finde. 

Alles zusammengefasst, nehme ich an, dass du für beide Garagen entsprechend den mit Eigentum verbundenen Pflichten ( Haftung, Instandhaltung)  verantwortlich bist, zumindest soweit du sie mit dem Garagenbesitzer 1 nicht wirksam an diesen abgetreten hast.  Ich würde dir aber empfehlen, dich von einem Rechtsanwalt vor Ort verbindlich beraten zu lassen. 

Im übrigen erhöht eine Garage seltenst die Höhe der Grundsteuer.