Eigentümer einer Garage aber kein Grundstücksbesitzer, kann man verkaufen?

3 Antworten

Mein Opa hat vor vielen Jahren einen Garagenkomplex mit aufgebaut und ist Eigentümer einer der Garagen. 

Das glaube ich nicht, § 94 BGB: Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, [...] solange sie mit dem Boden zusammenhängen.

Gibt es da irgendwelche Sonderabreden zu?

Dem Grundstückseigentümer gehören jetzt auch die Garagen, klar. Aber es kann doch nicht sein, dass mein Opa diese damals gekauft hat und jetzt kostenlos an den neuen Eigentümer abgeben muss

@Marshi101

Keiner hat von kostenlos geredet. Es gibt bestimmte Entschädigungsansprüche. Dinglich ist der Eigentümer des Grundstücks aber auch Eigentümer der wesentlichen Bestandteile.

@Marshi101
Aber es kann doch nicht sein, dass mein Opa diese damals gekauft hat und jetzt kostenlos an den neuen Eigentümer abgeben muss

Praktisch unwahrscheinlich, aber rechtlich nicht ausgeschlossen - wir wissen hier nur nichts von irgendwelchen Verabredungen und können damit keine Aussage treffen.

@AuroraAlpha

Es gibt keine, soweit ich weiß

Was für eine Frage....natürlich kann er die Garage verkaufen oder vermieten, sie gehört ihm doch!

Er muss eben einen Käufer ode Mieter finden, der mit der Pacht oder Miete einverstanden ist

Nun besteht aber das Problem, dass der Grundstückseigentümer keine Untermieter erlaubt. Somit wäre eine Vermietung ausgeschlossen. Darf er das?

sie gehört ihm doch!

Tun sie nicht.

@dandy100
Natürlich tut sie das!

Ach, habe gerade erst auf deinen Username gesehen. War ja klar, dass so ein Stuss nur von den Spezialisten kommen kann.

Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache, § 946 BGB.

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, [...] solange sie mit dem Boden zusammenhängen, § 94 BGB

@AuroraAlpha

Das ist doch Blödsinn! Selbstverständlich kann man Immoblien auch ohne Grundstück kaufen und verkaufen - nennt sich Erbpacht!

"War ja klar, dass so ein Stuss nur von den Spezialisten kommen kann."

Um solche Unverschämtheiten kannst Du Dir sparen! Ich lass mich hier nicht von wildfremden Leutem beschimpfen, was fällt Dir denn ein! Offensichtlich gibts hier nur noch Proleten, die sich nicht benehmen können!

@dandy100
Das ist doch Blödsinn! Selbstverständlich kann man Immoblien auch ohne Grundstück kaufen und verkaufen - nennt sich Erbpacht!
  1. Die liest du an welcher Stelle aus dem Sachverhalt raus?
  2. Die Eigentumsfrage an der Garage steht davon völlig unabhängig.
Um solche Unverschämtheiten kannst Du Dir sparen!

Ich könnte mir solche deutlichen Hinweise - keine Unverschämtheiten - sparen, würdest du aufhören, besagten Stuss zu verbreiten. Und das nicht nur einmal oder zweimal , sondern andauernd.

was fällt Dir denn ein! 

Viele kluge Sachen, da die juristische Kompetenz hier eindeutig geklärt ist.

Steht die Garage in Ostdeutschland? Dann solltest du dir jemand suchen, der sich mit dem speziellen Recht auskennt.

https://www.strunz-alter.de/content/übersicht-über-die-beendigung-von-garagennutzungsverträgen

Falls nicht: wenn der neue Grundstückseigentümer die Garage als Eigentum des Opas akzeptiert, kann Opa die Garage abbauen und verkaufen, sofern baulich machbar. Nach westlichem Recht ein Erbbaurecht für Garagen halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

Im Notfall sollte man mit der Stadt Kontakt aufnehmen, was diese in dem Kaufvertrag über die Garage vereinbart hatten.

Evtl gibt auch der Vertrag des Opas über den Erwerb der Garage irgendwas her.

Gibt es keine Vertragsgrundlage hat Opa Geld in fremdes Eigentum investiert, dann hat er Pech.