Vorkaufsrecht Garage

2 Antworten

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natürlich hat er Vorrecht

Kosi3 
Fragesteller
 22.04.2015, 22:14

Und hätte ich verkauft ohne seinem Wissen ?

schelm1  23.04.2015, 14:53

Die Materie ist zu komplex, dass man diese mit wenigen Worten so einfach abbügeln könnte!

Die Überleitungsgesetzte regeln, dass inzwischen nach Ablauf aller Fristen , der Grundstückseigentümer Anrecht auf die Garage hat. Reißt er diese ab, dann ist der jetzige Nutzer ggfs. verpflichtet sich mit bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten am Abbruch zu beteiligen. Der jetzige Nutzer hat aber bei Aufgabe der Garage einen Anspruch auf Entschädigung der Differenz des Grundstückwertes der sich seit seiner Inbesitznahme und heute ergibt. Der jetzige Besitzer kann sich mit dem Eigentümer darüber verständigen, ob er auf den Ausglich verzichtet und dafür im Gegenzug nicht an weiteren Kosten beteiligt ist. Als Nachfolger sollten sich folglich recht vorsichtig sein!